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Ah ok - danke! |
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kommt im Grunde ja aufs gleiche Ergebnis.. Auch bei einer Jahresverrechnung werden die abgerundeten Spitzen der jeweiligen Monate hergenommen. Diese werden dann zusammengezählt und da kommt dann ein Wert raus. -> arithmetisch das gleiche... Ich weiß aber nicht ob diese Jahres-kW (mit Nachkommestelle) dann nochmals abgerundet werden zur Verrechnung (wäre halt unfair gegenüber der monatlichen Abrechnung). Dieser abgerundete Jahreswert ist jedenfalls dafür maßgeblich ob man dann weitere kW zukaufen muss. Und das kann teuer werden... |
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Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
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Kann man die unterbrechbaren Netztarife eigentlich selber auswählen? |
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Ne kommt nicht auf das selbe oder rechne ich falsch? Wenn ich 11x 1KW habe und 1x4 KW hab ich im Jahresmittel 1,25KW also 1. Sonst hab ich 11x1kw zu zahlen und 1x4 KW zu zahlen oder? |
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Mit Speicher kann man das sehr gut ausglätten. Mit 1,90kW dauerbezugsleistung hat man am Tag über 45kWh bezug mit dem man eigentlich gut haushalten kann. Bei fronius einfach in der eigenverbrauchsoptimierung während der Wintermonate auf bezug Stellen und da die 1900W eintragen Oder das ganze gezielter und automatisiert machen: abhängig vom SoC, Uhrzeit und ertragsprognose. Dazu muss man seinen ungefähren Verbrauch kennen. Ich bin mit unter 900W bezug den ganzen Winter lang durchgekommen, mit wärmepumpe im Haus. BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] kommt nächstes Jahr mit in die Rechnung. |
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Das ist ja der Punkt. Ich glaube nicht, dass bei jährlicher Abrechnung der Jahresdurchschnitt (hier 1,25 kW) nochmals abgerundet wird für die Verrechnung. Aber vielleicht gibt es hier jemanden, der das in einer Jahresabrechnung nachvollziehen konnte... |
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Das hast du super erklärt und zusammengefasst! Ich hab jetzt selbst schon das 4. Jahr die Leistungsmessung aufgrund meiner Anlage. Damals wusste ich das nicht das ich auf Leistungsmessung umgestellt werde ab einer gewissen Anlagengöße, und hab mich da auch lange geärgert deswegen. In Summe macht es aber nicht soviel aus bei mir. Wir haben im Dezember und Jänner eine Spitze von gut 3kw, Februar bis April gut 2kw, von September bis November gut 2kw. Die restlichen Monate immer nur gut 1KW Spitze. In Summe also das Ganze Jahr zusätzlich 10 KW Spitzenleistung was dann in etwa 50 Euro Netto sein werden. Wir haben aber auch keine Wärmepumpe und kein E Auto (noch nicht..... ), und ich muss sagen das wir schon darauf achten nicht gleichzeitig z.b. Brot zu backen und den Trockner laufen zu lassen... Ich werde aber dieses oder spätestens nächstes Jahr einen Speicher nachrüsten. Wenn man den dann die Spitzen glätten lässt fällt die Leistungsmessung nicht mehr ins Gewicht. Wenn ich ein E Auto habe kann ich das auch Langsamer laden lassen wenn ich ein Haus habe - muss ja nicht in 3 Stunden voll sein - hab ja keinen Stress. |
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Bist du vom Netzbetreiber schriftlich informiert worden über die Umstellung (z.B. über Netzzugangsvertrag für die Einspeisung?) Bist du im NetzNÖ Netz? |
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Ja ich bin im Netz Nö. Bei mir ist das im Netzzugangsvertrag gestanden. Den genauen Wortlaut müsste ich aber nachschauen. Ich hatte es aber überlesen, - oder ich dachte mir das ich da nicht betroffen bin - genau kann ich das nicht mehr sagen. Als der EVN Techniker kam die Anlage zu kontrollieren damit ich einspeisen darf hat der was nebenbei erwähnt von der Leistungsmessung was er als Nachteil sieht das ich da jetzt drinnen bin. Mir sagte das nichts, aber als ich die nächsten Tage dann nochmals mit meinem Elektriker geredet hab. tat der so als ob das e logisch ist und ob mir das nicht bewusst warder tat so als ob das jeder weiß |
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Ja, das steht im Netzzugangsvertrag, dass wenn man eine PV-Anlage größer 15KV hat (da ist der WR WR [Wechselrichter] gemeint damit), muss man eine größere Nachzählersicherung einbauen und wird dann auf Leistungsmessung umgestellt. Auch das mit der Nachzählersicherung ist wichtig, denn ich weiß nicht, wie es in einem Versicherungsfall aussieht, wenn man das nicht gemacht hat, da der Netzbetreiber es ja vorgeschrieben hat. |
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Hallo bauherr79, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Sorry, kurze Verständnisfrage, wenn ihr da von den kW redet: Meint ihr bei z.B. 2 kW die 15-Minuten Spitze mit 2 kW (was ja einer Leistung von durchschnittlich 8 kW entspräche), oder sind diese 2 kW schon hochgerechnet und der 15 Minuten Wert wäre 0,5 kW? |
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Du verwechselst gerade Leistung (kW) und Arbeit (kWh). Wenn man 2 kWh in 15 Minuten verbraucht, entspricht das einer Leistung von 8 kW. Mit 2 kW verbraucht man in 15 Minuten 0,5 kWh. |
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Weißt du zufällig die größe der Sicherung,was vorgeschrieben ist? |
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Alles klar, danke. (Fast a bissl peinlich. 🙈) |
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Also ich kenne das grundsätzlich von aktuellen Netzzugangsvereinbarungen, aber in meinem vom Jahr 2018 steht das eben nicht drinnen. D.h. ich wurde ohne jegliche Vorabinfo umgestellt und das finde ich halt nicht OK. Es schaut für mich so aus als hätte die NetzNÖ das in den alten Netzzugangsvereinbarungen nicht erwähnt, ber trotzdem auf Leistungsmessung umgestellt. Kannst du mir das schicken falls das schon älter ist. In aktuellen Verträgen bei NetzNÖ steht folgendes drinnen: "Da Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA als Überschusseinspeisung errichten, ist Ihre Bezugsanlage nach einem Netznutzungstarif mit gemessener Leistung abzurechnen (Nachzählerhauptsicherung größer 36 A erforderlich)." |
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