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Auch nur bei neueren PV-Anlagen. 2019 wurde noch nicht auf Leistungsmessung umgestellt wenn man eine PV-Einspeisung beantragt hat bei NetzNÖ mit > 15kVA WR WR [Wechselrichter] Leistung. |
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Das liegt vermutlich an der Smartmeter-Ausrollung? Mit den alten mechanischen Zählern konnte man ja diese 15-min-Spitzen nicht protokollieren. Wir Betreiber von großen PV-Anlagen sind ja offenbar die Avantgarde der Netzgebühren-Berechnung - letztlich werden sich ja alle Strombezieher mit den Themen Leistungsspitzen, Peak-Shaving usw. beschäftigen, wenn die leistungsabhängigen Gebühren ab 2025 für alle kommen werden. |
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Ist das schon fix das es 2025 für alle kommt? |
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Energiesparmesse zu dem thema Netz oö... Keine ahnung E control... keine ahung Beraterfirmen Land bun privat . .. Weil keine ahnung Sonstige Betroffene Firmen... Keine Ahnung |
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Mehrere Online-Magazine und Webseiten schreiben es, z. B. https://energynewsmagazine.at/2024/03/01/kuenftig-soll-netzdienliches-verhalten-belohnt-werden/ |
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Aber es steht doch überall dass es frühestens 2026 soweit kommt🤔 |
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Wenn es dann eben für alle kommt, kann es für die dann ebenso sinnvoll sein, Tim Jahr vorher hohe Leistungsspitzen zu haben? |
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Maybe gut wenn mans jetzt schon schafft ... aber so manche habe ja das Jahr schon absolviert und sind immer noch ohne Umstellung .... also alles sehr planlos Wo stand as eigentlich mit gilt als erworben? Netzzugangsvertrag? |
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So stand es in meinem Netzzugangsvertrag von 2022 bei Netz-NÖ für eine PV-Anlage mit 17 kVA drinnen (ich habe meine Anlage dann aber auf 15 kVA reduziert): Da Sie eine Erzeugungsanlage mit einer Nennscheinleistung größer 15 kVA als Überschusseinspeisung errichten, ist Ihre Bezugsanlage nach einem Netznutzungstarif mit gemessener Leistung abzurechnen (Nachzählerhauptsicherung größer 36 A erforderlich). Wird Ihre Bezugsanlage derzeit nach einem Netznutzungstarif mit nicht gemessener Leistung abgerechnet, ist die Abrechnung der Netznutzung mit Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage umzustellen. In diesem Fall gilt für Ihre Bezugsanlage das Netzbereitstellungsentgelt für die erste Jahresverrechnungsleistung (d.i. der Mittelwert der 12 Monatshöchstleistungen) ab der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage als erworben. |
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Ich habe mich jetzt an die E-Control mal gewandt mit dem Thema und zwar aus folgendem Grund: Nach Gespräch mit einem Bekannten (Anwalt) sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Leistungsmessung eigentlich eine Diskriminierung und Ungleichbehandlung darstellt. Wieso? Die Leistungsmessung bezieht sich ja rein auf den Bezug und hat nicht das geringste mit einer PV-Anlage zu tun. Daher müssten entweder alle Kunden auf eine Leistungsmessung oder eben keine umgestellt werden. Möchte man damit nur eine bestimmt Gruppe "strafen", stellt das eine Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung dar. Würde die Leistungsmessung für die PV-Anlage (Einspeisung) erfolgen, wäre es etwas anderes, aber da sie nur dem Bezug dient, muss sie für alle oder darf sie für niemanden gelten, denn Strom beziehen tun alle gleich, egal ob man eine PV-Anlage hat oder nicht. |
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tuts nur klagen, am Ende zahlen dann alle auch fürs Einspeisen - das wäre nämlich wirklich gerecht (massive Kosten für Netzausbau bei Verteilung auf die Allgemeinheit). würde politisch halt niemand durchbringen Kosten fürs Einspeisen, ein OGH Urteil vllt schon :) Leistungsmessung für alle wird ohnehin kommen, keine Sorge. |
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Ja, aber solange es eben nicht für alle ist, darf es nicht nur für eine bestimmte Gruppe gelten - was wäre, wenn man sagt, nur bestimmte Leute mit Migrationshintergrund müssten auf Leistungsmessung umgestellt werden? Genau so wird hier ausgewählt. Denn der Besitz einer PV-Anlage hat genauso wenig mit der Leistungsmessung des BEZUGS zu tun, wie ein Migrationshintergrund oder andere Dinge, die eben keinerlei Zusammenhang damit haben. Das ist für mich und scheinbar auch für Anwälte eine eindeutige Angelegenheit. Klar kann es kommen, dass man fürs Einspeisen eine Netzgebühr zahlen müsste, das hätte dann zumindest einen Zusammenhang. Dann wird aber niemand mehr einspeisen (das müsste dann auch für Unternehmen gelten, die PV-Anlagen betreiben). |
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aber wenn jemand so eine große PV mit >15kVA baut könnte man halt auch berechtigterweise annehmen, dass sich dort auch beim Verbrauch mehr tut als beim Mindestpensionisten nebenan und die Nutzung mit der 4kW Pauschale nicht mehr korrekt abgegolten ist? das sehe ich nicht als so "willkürlich" wie du es darstellst. immerhin ist das ja in der Regel auch vorher bekannt, darum achten ja viele darauf unter den gewissen magischen Grenzen zu bleiben. und: frage 3 Anwälte und du hast 6 Meinungen, darauf geb ich nicht allzuviel. |
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Nach meiner grossen PV habe ich nur mehr ein Viertel meines vorherigen Bezugs und deswegen werde ich auf gemessene Leistung umgestellt? Die Vorredner haben schon recht, sachlich ist das nicht begründbar. |
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Mal schauen, was die E-Control dazu sagt, aber wie ich diesen Verein kenne, wird die Antwort kommen, dass aus deren Sicht alles in Ordnung ist (arbeiten in Wirklichkeit ja zusammen mit den Netzbetreibern und Energieanbietern). Als nächstes geht das Thema dann an Parteien Österreichs und sollte dort auch niemand an dem Thema interessiert sein, muss es ein Gericht entscheiden. Ich bleibe dabei - der BEZUG hat nichts mit dem Besitz einer größeren PV-Anlage zu tun. Es gibt Volleinspeiser zum Beispiel, da ändert sich der Bezug genau Null. Warum sollte also da die Messung des Bezugs auf einmal umgestellt werden und bei anderen nicht? |
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Der Passus wegen der PV-Anlage >15kVA und dem erworbenen Netzbereitstellungentgelt nach 12 Monaten steht auch in meinem Netzzugangsvertrag. Kann jemand bestätigen, dass das Netzbereitstellungsentgelt (derzeit 210,65 Euro/kW + Ust) nach den 12 Monaten nach der Umstellung von der Leistungspauschale auf gemessene Leistung DEFINITIV NICHT zu bezahlen ist? Die Hotline bei Netz NÖ gibt hier leider immer wieder anderslautende Auskünfte. |
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Die 210,65 Euro/kw sind nach den 12 Monaten nicht zu zahlen. Man wird in diesen 12 Monaten "nur" eingestuft. Wenn du z.B. auf 5kw eingestuft bist, hast du diese 5kw "erworben". Wenn du im nächsten Jahr aber eine durchschnittliche Monatsspitze von z.B. 7kw erreichst, musst du diese 2kw nachkaufen um 2 x 210,65 = 421,30 Euro. Ich werde dem Netzbetreiber bei der ersten Rechnung mit Leistungsmessung schreiben, dass ich diese zwar zahle aber mit Vorbehalt, da ich sie nicht rechtens finde. Dass die Hotline hier keine Ahnung hat, zeigt erstens, was für Mitarbeiter bei der EVN beschäftigt sind (nur zum Abheben aber ohne Wissen über die Materie) und dass die EVN wohl selbst noch sehr unsicher ist, was diese Leistungsbemessung betrifft (wahrscheinlich wissen sie eh, dass es gegen das Diskriminierungsgesetz verstößt) |
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Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
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Ja, ich bin absolut deiner Meinung und würde das ich genau so sehen. Aber um ganz sicher zu gehen, hätte ich zu meiner Beruhigung eine Bestätigung von jemandem gebraucht, der schon vor über einem Jahr auf gemessene Leistung umgestellt wurde und jetzt zumindest im zweiten Jahr ist. Nur wenn dann tatsächlich keine Kosten angefallen sind, wäre ich mir ganz sicher. |
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Ich bin mittendrin im ersten Jahr. Und das obwohl ich meine PV schon seit 05/22 habe. Erst ab 11/23 wurde mir die Verrechnung umgestellt und dann läuft das Jahr. Hast du monatliche Abrechnung? Wenn ja, schau mal, ob das schon so verrechnet wird. Ansonsten kenne ich bisher auch niemanden der das Jahr schon abgeschlossen hat 🤷♂️. |
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Ja, das wär super - in den Foren gibt es hier zwar viel "theoretisches" Wissen, aber Erfahrungsbericht von jemandem, bei dem das tatsächlich so gelaufen ist, habe ich auch noch keinen gefunden. |
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Ich war letzte Woche auf der EG Konferenz und da hat e-Control ihre Überlegungen zu der Zukunft der Netztarife präsentiert |
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