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Was auch immer der Grund für die "Kampagne" gegen die BAWAG ist - berechtigt oder unberechtigt - für bestehende Kreditnehmer gilt: Eine Änderung in der Eigentümerstruktur des Kreditgebers hat keine negative Auswirkung auf den Kreditnehmer. Die Verträge samt Inhalte (Zinssatz, Tilgungsplan, Sicherheiten, etc.) bleiben "as it is". Gesetzlich findet das seinen Niederschlag z.B. im § Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz mit folgender Bestimmung: Forderungsabtretung § 21 Werden die Ansprüche des Kreditgebers aus einem Kreditvertrag abgetreten oder der Kreditvertrag selbst zulässigerweise auf einen Dritten übertragen, so ist der Verbraucher darüber zu unterrichten, es sei denn, der ursprüngliche Kreditgeber tritt mit dem Einverständnis des Zessionars oder des Vertragsübernehmers dem Verbraucher gegenüber nach wie vor als Kreditgeber auf. Von § 1396 ABGB kann nicht zum Nachteil des Verbrauchers durch Vereinbarung abgewichen werden. Bis auf das Statement des "short"-Investors, dass die Vorstandsetage eine zu hohe Vergütung bekommt und das Service nicht das beste ist (im Übrigen kein Alleinstellungsmerkmal dieser konkreten Großbank) ist da noch nicht viel Substantielles (Schieflagen bei Kreditengagements, Verluste aus Veranlagungsgeschäften, etc.) geäußert worden. Man kann davon ausgehen, dass die Bankenprüfer der FMA und der OeNB sowie der EBA hier am Puls der Zeit sind mit ihren Prüfungen. Wenn es so dramatisch werden sollte, dass das Weiterbestehen der Bank auch finanzmarktseitig massiv in Zweifel gezogen werden sollte ("Ausverkauf" der Aktien, "Explodieren" der Refinanzierungskosten, etc.), dann wird die FMA mit den entsprechenden Schritten auf den Plan gerufen. Die Beurteilung der Lage scheint mir aktuell jedoch weit entfernt davon zu sein, als "detailliert" bezeichnet zu werden. 2 |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Heißt also: Wink mit dem Zaunpfahl mal hinzuschauen, aber kein substanzielles, kurzfristiges Problem der BAWAG und schon gar nicht ein Problem für den Verbraucher, der einen Hypothekarkredit abgeschlossen hat. Gut zu wissen - Sorgen hatte bisweilen keine, man zahlt halt und hört sonst nichts :D so soll es sein. |
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Nein. Sorgen braucht sich kein Kreditnehmer machen, das Kreditportfolio geht reibungslos an die neue Eigentümerstruktur über. Das war auch "live" zu beobachten bei der Abwicklung der Hypo Alpe Adria. |
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Mit Schulden braucht man sich um seine Bank keine Sorgen machen, im Extremfall der Insolvenz wird der Kredit an eine andere Bank verkauft, für den Schuldner ändert sich nichts es gilt weiterhin die Kondition die im Vertrag steht die Bawag Geschichte ist eher eine Geldmacherei, er sagt ja selbst er wettet auf den fallendend Kurs, seine öffentliche Aktion hat ihm direkt 10 Prozent Gewinn eingebracht wenn er seine Wette kurzfristig sofort eingelöst hat, potentiell viel Geld für ein gut platziertes Interview und die ausgelöste Panik |
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Höchst befremdlich, dass der ORF einem klassischen intentionellen Basher ohne Namen, aber mit entsprechender Agenda (gab er selbst zu) eine solche Plattform gibt! Der wird da gut gezahlt haben - oder machen die das gratis? Das wäre dann höchst suspekt und zu hinterfragen. ... |
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Hallo, was gibt es gerade für Bestkonditionen für Sanierungskredite? Ich möchte nächstes Jahr starten und benötige ca. 200000€. Sanierungsdarlehen OÖ ist auch noch ein Thema. Beim bank99 Wohnkredit lese ich, dass dieser bei Sanierung nicht möglich ist. Vielen Dank. |
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nur in Verbindung mit der Umschuldung mit einer bestehenden Verbindlichkeit. diese unterscheiden sich bei ausreichender Besicherung und einwandfreier Bonität nicht von jenen einer Neubaufinanzierung bzw. eines Immokaufs. bestenfalls fix derzeit etwa: 5Y 3,75% 10Y 3,85% 15Y 4,20% 20Y 3,80% 25Y 3,75% variabel 3M EURIBOR + ab 1% Aufschlag |
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Danke für die Info. Bis wann gelten zb. die 25Y 3,75%? Muss man sich beeilen, oder ist es absehbar, dass es länger so bleibt? |
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gerne, aktuell habe ich noch nicht vernommen, dass sich etwas ändert. Wenn man sich allerdings den laufzeitkonformen SWAP ansieht (derzeit 3,28%) sieht man, dass die Kondition sehr, sehr gut ist. Würde mich daher nicht überraschen, wenn es da bei unverändertem (allenfalls sogar weiter steigendem) Zinsniveau zu einer Anpassung kommt. |
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SWAP bei 25y liegt aktuell bei:
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sorry - habe mich beim obigen Post verlesen. Natürlich - bei der 25Y Fixzinskondition ist meiner Einschätzung nach aktuell kein wirklicher Druck, da dieser mit etwa 2,73% im Vergleich zur Endkundenkondition noch genügend Spielraum für die Bank vermuten lässt. Anders sieht es natürlich bei der 5Y Fixzinsperiode aus (auf die bezog sich mein o.a. Post). |
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Jup, die 3,75 sind für 5 und 25J FIX aktuell bestens, keine Info noch erhalten bez. einer möglichen Anpassung nach oben. Die BAWAG passt aktuell ebenfalls fast auf Bestkondition an: 3,875% für 25J FIX. Man muss beim Sanierungsdarlehen aber aufpassen, falls es über die BA läuft: diese löst bei einem Sanierungsdarlehen den Teil des Darlehens, der zinsbezuschusst ist, aus dem Gesamt-Darlehen heraus - mit einem separaten Kredit. Jedoch ohne zusätzliche Kosten (zumindest ist das mein Letztstand, das ändert sich fast tourlich). Auf diesen separaten Teil wird der jährliche Zinszuschuss vom Land gutgeschrieben, wenn es sich denn um ein Sanierungsdarlehen handelt, das mittels Annuitätenzuschuss (auf 10 Jahre) gefördert wird. Davon gehe ich bei dieser Höhe aus. Das Darlehen muss auch erstrangig ins Grundbuch eingetragen werden. Ein nicht rückzahlbarer Zinszuschuss mittels Einmalförderung ist von dieser Regelung ausgenommen. Die HYPO OÖ macht dies z.B. so, dass der Zuschuss auf das Kreditkonto gutgeschrieben wird, ohne Abspaltung des förderungswürdigen Teils. Dafür hat diese andere Auflagen (Kreditkonte muss zum Beispiel spätestens nach 6 Monaten voll ausgenutzt sein, in Tranchen, Kontoverlegung als Auflage usw.). Lg |
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Hallo, danke für die Info. Ganz verstehe ich aber noch nicht wo ich jetzt aufpassen muss. Die zusätzlichen Kosten durch zwei Eintragungen ins Grundbuch? Wieviel macht das aus? Einmalzuschuss sind 15% vom förderbaren Betrag und der Annuitätenzuschuss auf 15J wären 25%. Bei Hausnummer 50000€ macht es 5000€ Unterschied aus. Wenn die Zusatzkosten durch den separaten Kredit nicht zu hoch sind wäre das doch die sinnvollere Lösung im Vergleich zum Einmalzuschuss oder? |
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Das muss man sich durchrechnen und auch auf die Flexibilität achten. GB-Eintragung ist monetär Wurscht, da die Kreditsumme gleich hoch bleibt. Es wird so ein erster und einzweiter Rang eingetragen. lg |
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Wie schaut prinzipiell der Wechsel bei der Bank Austria von Variabel auf Fix 5J. aus?
Mfg Oliver |
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einmalig EUR 400 sollte gleich bleiben Im Neugeschäft sind bei der Bank Austria bis zu 10% des Kreditbetrages an pönalefreier, jährlicher Sondertilgung möglich. Wenn du beim bestehenden Vertrag etwas diesbezüglich ändern möchtest, ist das Verhandlungssache. Der Verhandlungserfolg wird jeweils vom Einzelfall abhängen. Die Gerichtsgebühr für die Eintragung des hypothekarischen Pfandrechtes hängt von der Pfandhöhe ab - und die ist abhängig von der Kredithöhe (oftmals 120% dieser) - unabhängig davon, ob ein, zwei oder mehrere Einlagen belastet werden. Die dargestellten Beispiel veranschaulichen, wie die technische Abwicklung bei den diversen Landesförderungen bei unterschiedliche Banken aussieht. Im Grunde genommen musst du dir anschauen, welche Fremdmittel (Bank, Land) wie hoch und für wie lange verzinst sind bzw. welche Modelle es gibt (Annuitätenzuschüsse, nicht rückzahlbare Darlehen, etc.). Diese Infos solltest du vor der Einreichung bei der Bank bereits haben, damit diese das richtige "Setting" aufsetzen kann. |
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Oli, frag mal deinen Banker in der Filiale und poste das Ergebnis, so kann man es bewerten, ob gut oder schlecht. Ich denke, dass durch eine Konvertierung der variable Anschlusszinssatz auf 1% gehoben wird. |
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@speeeedcat - speziellen Dank für die superschnelle, sehr professionelle Kreditvermittlung bei der BA und vor allem auch den netten Kontakt! Nach Übermittlung der Unterlagen hatten wir 2 Tage später das O.K. der Bank - noch um fix 3,65% auf 25 Jahre und mit der Möglichkeit einer pönalfreien Sondertilgung von jährlich 30.000€. (War für uns gar nicht so der Selbstläufer, da nur ein Partner im Grundbuch stehen sollte) Beste Grüße hillside |
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Besten Dank, lieber A ... , auch ihr wart mir ein sehr angenehmer Kontakt 😊! Gerne wieder 😊! Lg, Alex |
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Hallo liebe Finanzexperten, ich hoffe ich darf den Thread ganz kurz zu einer Frage zu unserem var. Kredit bei der HypoNÖ kappern? Wir haben uns aufgrund der sehr einfachen Leistbarkeit Ende 2021 für eine rein var. Finanzierung bei der Hypo NÖ entschieden und zahlen seit Anfang 2022 zurück. (Jackpot also 💩) Aus den ganzen Diskussionen rund um Finanzierungen habe ich salopp immer aufgefasst, dass Sondertilgungen bei Variablen jederzeit uneingeschränkt ohne Pönalen durchführbar sind. Wir hatten auch für unser voriges Haus bereits einen var. Kredit bei dem Institut (also von 2013 bis 2021 wenigsten die niedrigen Zinsen mitgenommen) und auch hier jährlich immer ohne Pönale sondergetilgt. Es war aber immer so, dass ich mich nach dem Übertrag der SoTi im Onlinebanking beim Berater melden musste, dann wurde entsprechend nach Wunsch die Rate oder Laufzeit auch angepasst. Nun habe ich vor Kurzem erneut 6.000€ getilgt nach Wunsch wurden diese Ratenreduzierung berücksichtigt. Gleichzeitig wurde mir allerdings erstmalig eine Pönale von €60 abgebucht = 1%. Ich hab mir natürlich den Passus im Kreditvertrag dazu duchgelesen, aber bin auf Basis der bisherigen Erfahrung mit dem alten Kredit bzw. der Infos aus dem Forum zu dem Thema davon ausgegangen, dass die Pönale hier nicht exekutiert wird. Handelt die HypoNÖ hier rechtskonform? Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen, bevor ich den Berater kontaktiere, danke! |
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eindeutige Antwort: ja Der entsprechende Passus im §20 (4) des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes lautet: "Bei einem hypothekarisch gesicherten Kredit kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfällig vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz vereinbart werden." Einige Banken machen auch bei variabel verzinsten Verträgen Gebrauch von der Pönaleregelung, z.B. BAWAG, Oberbank, diverse Raiffeisenbanken, etc. lg |
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