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In der sonstigen Wirtschaft ist das höchst unüblich und könnte ja auch leicht anders missbraucht werden.. (ein unmögliches/schlampiges Anbot und dann Hand dafür aufhalten). Wie gesagt, hier ist es ganz üblich das Geschäftsrisiko des Anbieters. Nach dem Gesetz der großen Zahl rechnet sich das im Mittel schon wieder. Aber bei Ausschreibungen kann man sich z.B. überlegen, ob man sich den Aufwand antut, wenn man geringe Erfolgsaussichten auf Zuschlag erwarten und gerade anderswertig ausgelastet ist. Oder bei einer persönlichen Anfrage auf ein Anbot.. ein schlampiges "Abwehrangebot" legen.. mit der Erwartungen, dass es sowieso nichts wird, und wenn er trotzdem zusagt, hat man dick Kohle gemacht. |
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Mit Hand aufhalten, etc. ist es bei Bankangeboten schwer. Wir werden sehen, wie sich das weiter entwickelt und ob ein weiterer staatlicher Eingriff - diesmal in die Gebührenstruktur des Kreditbereiches durch gerichtliche Anordnung notwendig werden sollte. Mit dem Gesetz der großen Zahlen hat das nicht wirklich etwas zu tun - bzw. bei welchem absoluten EUR-Wert an Bearbeitungsgebühr (die nicht verrechnet werden darf) lägen die relative Häufigkeit und die theoretische Wahrscheinlichkeit? Bei Ausschreibungen mag das ja sein. Bei der Kreditversorgung/Kreditangebot ist das ein Szenario, das sich glaube ich keiner wünscht. |
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Wir werden uns wohl anschließen. Nicht für den aktuellen Kredit, da haben wir ohnehin sehr gute Konditionen, sondern für 2 alte die schon getilgt sind. Sehe keinen Grund das nicht zu tun. Nochmal einen Kredit bei den betreffenden Institutionen würden wir ohnehin nicht wollen. |
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Zur weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung und juristischen Bewertung anbei eine sehr gute Zusammenfassung der KPMG zum aktuellen Urteil: https://www.kpmg-law.at/ogh-verschiebt-entscheidung-ueber-kreditbearbeitungsgebuehren/ |
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Nach den Geschäftsberichten vom vergangen Jahr regt sich in mir nicht der leiseste Zweifel, dass ich mir die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] auch zurückhole falls möglich. |
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war vorherzusehen - die Kreditzinsen sind sofort angesteigen während die Einlagezinsen erst im Halbjahresabstand nachgezogen sind und da langsam. Inwiefern da Gebühren eine Rolle spielten, ka. Es hat jedoch wie immer einen fahlen Beigeschmack, zumal die meisten Stakeholder der Banken insitutionell sind während im worst-case oft die öffentliche Hand herhalten muss. |
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Die Einlagezinsen fallen schon wieder, die Kreditzinsen tun es nicht. Wer mit einer Bank Mitleid hat, der hat die Kontrolle über seinen Verstand verloren. 6 |
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Gibts da eigentlich von irgend jemand Neuigkeiten seit April. Mir ist heute der Krone-Artikel über den Weg gelaufen: https://www.krone.at/3448575 |
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Nein, noch nichts. Persönlich hoffe ich, dass das durchgezogen wird. Dann ist da endlich Ruhe. Die Banken können ihre Kosten für die Kreditvertragserstellung, Schätzgebühr, Berater, die Filiale selbst, sofern es Filialgeschäft gibt, und natürlich für Vermittler, falls das Geschäft über einen solchen kommt, über einen höheren Aufschlag abrechnen (so wie es die bank99 ja schon teilweise macht und damit auch wirbt). Dann findet der Zirkus endlich ein Ende. Ich glaube, dass die Ersparnis für die Kunden wohl überschaubar sein wird. Und der "Verein" des Herrn K. wird wohl auch sein Auskommen finden😉. |
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Vom Verbraucherschutzverein wurde folgendes ausgesendet: Anfang April dieses Jahres sprach das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS Wien) in einem Musterverfahren einer Kreditnehmerin der Erste Bank die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 2100 Euro samt Zinsen seit dem Zahltag zu. Die Erste Bank hat dagegen Berufung erhoben, diese dann jedoch, bevor das Berufungsgericht entscheiden konnte, zurückgezogen. Das lässt sich nicht anders interpretieren, als dass die Erste Bank nun offenbar die Argumente im Urteil des BGHS anerkennt. Das Urteil des Erstgerichtes wurde somit rechtskräftig und der betroffenen Kreditnehmerin ist die Gebühr zu erstatten. Der Verbraucherschutzverein (VSV) führt gegen verschiedene Banken Klagen auf Rückerstattung der vereinbarten und bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Zudem freuen wir uns, nun auch einen weiteren Prozessfinanzierer mit an Bord zu haben, der uns hinsichtlich Klagen für Kreditnehmer:innen ohne Rechtsschutzversicherung unterstützt, sodass Betroffene kostenlos und risikofrei klagen können! Man kann sich dort auch anmelden für eine Klage, aber da muss man Mitglied vom Verbraucherschutzverein sein. |
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Hallo Ulairi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Hier geht's doch um Konsumkredite und nicht um Wohnbaukredite, oder? |
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Der OGH hat hier schon einige Urteilssprüche gegen verschiedene Bankinstitute gefällt, aber mWn. ist es noch nicht fix entschieden. https://www.derstandard.at/story/3000000208373/ogh-entscheidung-kreditbearbeitungsgebuehren-koennen-unwirksam-sein Jedoch gilt folgendes für Verträge, die ab dem 11. September 2019 abgeschlossen wurden: Wenn ein Kredit frühzeitig zurückbezahlt wird, muss die Bank u.a. die Bearbeitungsgebühr anteilig rückerstatten. Die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] fällt somit unter den Begriff "laufzeitunabhängige Kosten" und sind bei einer vorzeitigen Tilgung aliquot rückzuerstatten. |
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Das sind zwei verschiedene Themen. Einmal geht es um die anteilsweise Rückverrechnung der Bearbeitungsgebühr graduell je nach Beanspruchung der Gesamtkreditlaufzeit und einmal geht es um die Rechtmäßigkeit der Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr (in der Form wie wir sie kennen) an sich. |
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Bin gespannt wie sich das entwickelt. Bank99 ist ein gutes beispiel. Nur mehr Standard Geschäft, das wenig aufwand ist, alle anderen kreditnehmer haben pech gehabt. Vergleich mit deutschland ist nicht möglich, da die eine adäquate Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen dürfen. Tippe drauf, dass man auf vermittlungsgeschäft bausparkasse umsteigt. Der kunde zahlt dann mehr wie vorher. |
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Wie meinst du das konkret? Das unterschreibe ich. |
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Ich kann im Vermittlungsgeschäft mit einer Bausparkasse keinen Unterschied zu jenem mit einer Bank erkennen - weder im Ablauf noch in der Vergütung. Die bank99 ist (was die Art und Weise der Zinskonditionierung betrifft) kein gutes Beispiel, da unabhängig davon, ob ein Vermittler "einschreitet" oder direkt mit dem Kunden kommuniziert wird, dieselbe Kondition vergeben wird. In der bankinternen Ertragsrechnung bleibt im ersteren Fall halt weniger "übrig". Prinzipiell ist natürlich zu sagen, dass immer aufwändigere Prozesse (man mag sich nicht vorstellen, was Regulatoren alles prüfen und beanstanden) nicht zwangsläufig zu günstigeren Konditionen (im Sinne der Gesambelastung, also Zinsen + Gebühren über die gesamte Laufzeit) führen können. Ich bin davon überzeugt, dass in einem der nächsten Schritte auch ESG-relevante Parameter in die Kondition einfließen. Auch das "Papierwerk" (Aufklärungen, etc.) wird mehr - ähnlich dem Wertpapiergeschäft, wo die Produktkennzeichnung (PRIIP, KID, etc.) in vielen Fällen eher der Verwirrung denn der Aufklärung dienen. |
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Ich denke auch dass man dadurch keine zukünftige Kundenverbesserung erreichen wird. Die Branche wird sich die Kosten dann anders holen oder man wird es diese Gebühren anders betiteln. Tatsächlich einen Unterschied bzw. eine Ersparnis für bestehende oder alte Kreditnehmer würde ich aber durchaus als denkbar einstufen. Ist halt wirklich die Frage ob man als Kunde aktiv werden muss (Muster AK und Amazon), oder ob die Banken proaktiv handeln (Muster A1 mit der Servicepauschale). Beides natürlich Beispiele in ganz anderer viel kleinerer Dimension. Für proaktives Handeln sind die Banken halt überhaupt nicht bekannt und ich hab nachdem was ich da alles erlebt habe nicht so wirklich Mitleid nachdem ich mir jede Verbesserung selbst erfragen und erforschen musste. Also würde ich auch versuchen mir das zu holen. |
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Die Banken könnten auch nur mehr das Vermittlungsgeschäft machen, die Vermittlungsgebühr kassieren, die nach nicht erstattet wird. |
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Banken sind Kreditgeber - ebenso wie Bausparkassen. Wem sollen Banken ein Kreditgeschäft vermitteln und dafür Vermittlungsgebühr einheben? Und welche Rolle spielen dabei Bausparkassen? Bitte um Erläuterung. |
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Ich plane heuer einen im Oktober 2019 abgeschlossen variablen Kredit vorzeitig vollständig zu tilgen. Habe ich dann Anspruch auf Rückerstattung der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]? Sollte ich über Vereine/Rechtsschutz Initiative ergreifen? Oder geht da eh nichts? Die Mitarbeiterin der Bank Austria, die mich dazu zurück gerufen hat, war leider völlig inkompetent. |
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Für Kreditverträge, die in das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz fallen (= "Hypothekarkredite") und ab 01.01.2021 abgeschlossen wurden, sind bei vorzeitiger Rückzahlung die laufzeitabhängigen (= Zinsen) und die laufzeitunabhängigen (= Bearbeitungsgebühr) Kosten jedenfalls zu erstatten. Ob es eine Rückwirkung auf Verträge gibt, die davor geschlossen wurden, wäre mir bislang nicht bekannt. Möglicherweise gibt es diesbezüglich entsprechende Judikatur. Am besten du fragst mal bei der Arbeiterkammer nach. |
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