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Gut dann viel Spass noch, du scheinst es ja besser zu wissen. |
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Mitte oder Ende Jänner gibt es ein Webinar vom Netz NÖ wegen dem Thema wo alles genau erklärt werden soll mit anschließender Diskussionsrunde... wird sicher lustig. 😁 Im übrigen macht wohl Netz NÖ wirklich ernst mit der Sache bei der Eingabe bei der Fertigmeldung wird man schon gefragt ob man das Datekbabel vorbereitet hat oder nicht mit anschließenden Feld wo man die Bilder hochladen darf samt Einstellung Wechselrichter. Ist aber noch kein Pflichtfeld nur optional. Wird wohl ab dem 01.01.2025 anders sein. |
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Hab mich kurz eingelesen und befunden das es hier um nichts drastisches geht. Hat jemand schon mal gelesen wann der netzbetreiber den Kontakt auslösen darf? |
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Dann noch bezüglich Fronius Full Backup: Kontakt geschlossen 0%, Kontakt offen 100% Leistung. D.h.: Wenn kein Strom vom Netz, Kontakt offen da Relais abfällt und somit 100% Leistung, sofern ich das Richtig verstehe |
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Die drehen dir ja nicht den Strom ab, sondern wie es aussieht nur den WR WR [Wechselrichter]. Also auch kein Full Backup. |
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Das ist Richtig, aber schon mal nachgelesen wann sie das dürfen? |
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Du kannst natürlich jederzeit per Hand den FI auslösen, wenn du in Echtzeit mitbekommst, dass sie dir gerade den WR WR [Wechselrichter] abdrehen. Dann springt natürlich auch dein Full Backup an. |
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Wohl immer, wenn das Netz an seine Grenzen kommt. Ist ja auch der Grund dafür. |
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@Gotti84 ist halt leider die Lizenz die Netze nicht auszubauen und stattdessen einfach Anlagen abzuschalten wenn als Resultat in einem Gebiet "unvorhergesehen" das Netz überlastet ist. |
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Nicht falsch verstehen, aber die Netze werden ausgebaut aber ich denke ihr habt keine Ahnung wie langsam das vorangeht. Nicht nur weil die NB nicht wollen sondern weil es einfach kosten/Behörden intensiv ist. Na frag mal wieviele eine neue Hochspannung über ihren Grund haben wollen bzw. Es muss zb durch einen Wald und da muss abgeholzt werden. Da gibt es massiven Widerstand, auch zurecht |
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Diskussions Runde klingt lustig. Denen ghört mal gegeigt. Sie handeln nur zu ihren wohle |
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Nicht falsch verstehen, aber das ist eben Sorge der Netzbetreiber und der Gesetzgebung / Behörden. Denn das Thema haben wir nicht erst seit gestern. Es braucht kein Verständnis der Bevölkerung, die Vorgaben machen eh andere - aber es darf von der gewählten Regierung und ihren Behörden erwartet werden, dass diese sich um entsprechende Lösungen bemühen. |
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Und diese mit den Gehnemigungsverfahren auch raschest umsetzen, denn sonst .... und alles dauert eine gefühlte Ewigkeit. |
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Nein, das problem ist mittlerweile die langen lieferzeiten auch wenn vom gesetz wegen die umweltverträglichkeitsprüfung innerhalb 15monate abgeschlossen sein muss hat es beim letzten mal knapp 6 jahre gedauert! erst dann darf beschafft werden --> trafos die früher in 3-4 monaten geliefert wurden brauchen jetzt oftmals +4 jahre das hat nix mit widerstand der bevölkerung zu tun oder einem wald der angeholzt werden sollte |
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Es gibt inzwischen auch ein FAQ: https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/FAQ_Parallellaufbedingungen_2024.aspx Ein paar schnelle Erkenntnisse: Stichtag 1.1.2025 gilt mit Vertragsunterzeichnung. Davor gilt noch die alte Regelung. Ein Laden der Batterie ist während der WLV zulässig. Eine Nachrüstung mit DC-Batterie ist davon nicht betroffen und auch für bestehende WR WR [Wechselrichter] gilt Bestandsschutz. Prinzipiell werden auch andere Netzbetreiber diese Regeln einführen oder tun dies sogar schon. Edit: Und vielleicht das Wichtigste: Das darf nur in Ausnahmesituationen angewandt werden. |
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Mehr als die WLV macht mir eigentlich die geforderte Überprüfung samt Protokoll Sorgen. Kann man das selber oder sind Elektriker dann die Rauchfangkehrer der Zukunft? |
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Falls du den externen NA Schutz meinst, den muss der Elektriker überprüfen. Auch klar geregelt, wenn es auch manche bisher nicht glauben wollten: 2.15 Muss die Produktion oder die Einspeisung auf 0% geregelt werden? Derzeit sehen die nationalen Regelwerke vor, dass die Produktion auf 0% geregelt werden muss. Sollte es bei Batteriespeicheranlagen technologisch möglich sein, diese zum Zeitpunkt einer aktiven WLV zu laden, ist das natürlich zulässig. 2.6 Verändert die Netz NÖ im Zuge der Inbetriebnahme etwas an der Erzeugungsanlage bzw. dem Wechselrichter? Nein. Es erfolgt kein Eingriff auf die kundeneigene Erzeugungsanlage. Netz NÖ stellt nur die Information der WLV in Form von potentialfreien Kontakten zur Verfügung. Die ordnungsgemäße Funktionalität und Regelung liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers. |
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Das ist irgendwie seltsam, wenn ein Wechselrichter durch einen baugleichen ausgetauscht wird, gilt das als wesentliche Änderung, "da das Ersatzgerät, bzw. das reparierte Gerät in den Werkseinstellungen nicht TOR konform ist". Heißt das, daß NetzNÖ den konzessionierten Elektrikern nicht vertraut (jenen die die Anlagen sonst auch anmelden), daß diese in der Lage sind, die entsprechenden Parameter des Originalgerätes im Ersatzgerät einzustellen bevor sie es ans Netz anschließen. Im Umkehrschluß könnte man die Antwort auch so interpretieren, daß der Austausch der Seriennummer des WR WR [Wechselrichter] "Eine wesentliche Änderung der elektrischen Anlage" darstellt. Alles andere ist ja bei baugleichen Geräten "gleich". |
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Ja das klingt etwas weit hergeholt von Ihnen und vermutlich ein Versuch Bestandsanlage mit der WLV ueber die Jahre auszuruesten. Laut TOR sehe ich den reinen Tausch nicht als wesentliche Änderung wenn sich die elektronischen Eigenschaften nicht verändern. Keine wesentliche Änderung ist zb: ein Tausch von Hauptbetriebsmitteln durch elektrotechnisch gleichwertige Betriebsmittel in einer bestehenden Stromerzeugungseinheit, solange sichergestellt ist, dass das elektrische Verhalten der Stromerzeugungsanlage nicht verschlechtert wird, wobei die Parametrierung der getauschten Hauptbetriebsmittel und Steuerungen – sofern technisch möglich – so zuerfolgen hat, dass die Anforderungen dieses Teils der TOR bestmöglich erfüllt werden. |
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Ja wollte ich auch gerade hereinkopieren |
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