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Wer mag, bitte unterstützen: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/28#tab-Zustimmungserklaerungen?selectedStage=100
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![]() |
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Bin auch dabei. |
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Erledigt! |
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Erledigt |
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done |
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👍 |
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+2 Da simmer dabei, dat is prima! |
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Bin dabei |
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Habs nun auch über Facebook gestreut, einige haben dort auch bestätigt... das muss eine Welle werden! |
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...es wird nur leider niemanden interessieren 😦 |
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Man könnte ja fast meinen unsere Regierung beliebt zu scherzen. Meanwhile in Germany: Kaufanreize für E-Autos und billigerer Strom https://www.golem.de/news/schwarz-rotes-sondierungspapier-kaufanreize-fuer-e-autos-und-billigerer-strom-2503-194104.html |
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@chavez die haben bekanntlich ja die "wundersame" geldvermehrung sprich "sondervermögen" vulgo "neue schulden" 😅 |
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Ja leider - wie so vieles. Ändert ja an der eigenen Situation sowieso oft wenig / nichts. |
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Unterstützt und geteilt auf Facebook & Twitter, rein in den Whatssapp Status etc.... je mehr umso besser, jeder zählt.. ![]() Der ÖAMTC schreibt aktuell immer noch, dass der Unterjährigkeitszuschlag nicht anfällt nach Z 2020 ... wie ist das nun zu interpretieren ? Im Gesetztestext steht ja nichts von dieser Regelung oder überseh ich was ? |
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Soweit ich das verstehe betrifft uns der Zuschlag nicht, denn das gilt nur für Kraftfahrzeuge gemäß „Abs. 1 Z 1 lit. b sublit. aa“ => also vor 2020 zugelassene non-BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Mopeds und Trikes (Klasse L) „Abs. 1 Z 2 lit. b“ => also vor 2020 zugelassene non-BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] PKWs (Klasse M1) „Abs. 1 Z 3 lit. b sublit. aa und bb“ => also vor 2020 zugelassene non-BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] Wohnbobile und sonstige non-PKWs BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]-PKWs fallen unter § 6(1) Z.2 lit.a VersStG (BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]-Pickups ggf unter §6(1) Z.3 lit.a VersStG) und die lit.a sind da jeweils nicht dabei |
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OK - klingt schlüssig - danke! |
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Danke, hab ich mir gedacht und steht jetzt auch so im Zulassungsschein,179kW und Gewicht ist mit 2.007kg angegeben, also €76,51/Monat bzw. €918,12/Jahr |
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Trotzdem viel Spaß mit dem neuen Auto! |
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Für das Raketerl ist das immer noch okay :) Viel Spaß:) |
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