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Energie AG Oberösterreich kündigt 20.000 Kunden die PV-Verträge

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  •  titan
  •   Bronze-Award
21.5. - 27.5.2024
167 Antworten | 53 Autoren 167
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196
Wer es noch nicht gelesen hat:

https://www.derstandard.at/story/3000000220943/kein-zweites-haushaltseinkommen-energie-ag-oberoesterreich-kuendigt-20000-kunden-die-pv-vertraege

Ich fürchte das wird bald bei allen Betreibern Schule machen.

"Mach das Dach voll" würde ich mir jetzt nochmals gut überlegen wenn ich gerade am planen einer PV wäre. 

Irgendwie habe ich das Gefühl dass wir seit Corona und Ukraine nur noch für Dumm verkauft werden.

  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
26.5.2024  (#161)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
Solarbuddys schrieb:

──────..
cutcher schrieb:

──────..
Solarbuddys schrieb:

──────..
Benji schrieb:

Wäre aber spannend gesichert zu wissen... haben wir einen Wissenden hier?
───────────────

Wissenden nicht, aber wir haben das Thema dezidiert mehrfach mit 2 Netzbetreibern besprochen und das Conclusio und Info war:

Solange die Rueckeinspeisung der zugesagten Rueckeinspeiseleistung (max) entspricht, ist es zulaessig, zumal der NZB nur eine maximalen Rückeinspeisehoehe, jedoch keine dafuer vorgesehenen Zeitpunkt definiert
───────────────

Hast du auch nachgefragt ob das gilt wenn der speicher aus dem netz geladen wurde und nicht von der eigenen pv?

ich habe dazu vom netzbetreiber andere info erhalten (wissentlich dass er es nicht kontrollieren kann woher der strom aus einem Speicher kommt...)
───────────────

Ja , mehrfach 
Wieso sollte es auch "verwerflich" sein aktiv das Netz zu entlasten um 2 Uhr frueh und Netzstrom Ueberschuss (-Cent ) zu speichern und dann Netzdienlich (+ Cent) einzuspeisen.

Es gibt ja auch das Prinzip der virtuellen Speicher, wo DEIN Strom woanders zwischengespeichert wird😉
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Weils in der netzzugangszusage explizit drinnen steht dass es nicht erlaubt ist

Welcher Netzbetreiber ? Linz Netz tztz -  Das ist ja kein Netzbetreiber sondern ein Rückzugsort für Bürokraten und Schnarchnasen :o)
--> Mühlviertel , 32 Monate warten bis man zumindest 4kW einspeisen darf, bis dahin 0kW - TOP - Energiewende 2030 - WIR kommen... schnarch 

Gibt ja 114 oder wie viele haben wir jetzt nochmal im Milliardendorf Österreich 


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
26.5.2024  (#162)

zitat..
Gawan schrieb:

──────..
cutcher schrieb:

──────..
Solarbuddys schrieb:

──────..
Benji schrieb:

Wäre aber spannend gesichert zu wissen... haben wir einen Wissenden hier?
───────────────

Wissenden nicht, aber wir haben das Thema dezidiert mehrfach mit 2 Netzbetreibern besprochen und das Conclusio und Info war:

Solange die Rueckeinspeisung der zugesagten Rueckeinspeiseleistung (max) entspricht, ist es zulaessig, zumal der NZB nur eine maximalen Rückeinspeisehoehe, jedoch keine dafuer vorgesehenen Zeitpunkt definiert
───────────────

Hast du auch nachgefragt ob das gilt wenn der speicher aus dem netz geladen wurde und nicht von der eigenen pv?

ich habe dazu vom netzbetreiber andere info erhalten (wissentlich dass er es nicht kontrollieren kann woher der strom aus einem Speicher kommt...)
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Wie will mir denn irgendwer nachweisen wie ich meinen Speicher geladen hab ? 🤣
ich hab auch einen Hometrainer hier stehen 🤷🏾‍♀️

dass dir da jeder was anderes erzählt ist auch keine grosse Überraschung ... frag mal 3 Elektriker ob derzeit "Dach voll", Speicher oder doch besser ein Whirlpool die bessere Entscheidung ist 

wünschen können sie sich eh viel, die EVUs ...

Whirlpool (Wasser) ist ja auch ein Energiespeicher, also also gut Gawan 😃


1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
26.5.2024  (#163)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────..
Gawan schrieb:

──────..
cutcher schrieb:

──────..
Solarbuddys schrieb:

──────..
Benji schrieb:

Wäre aber spannend gesichert zu wissen... haben wir einen Wissenden hier?
───────────────

Wissenden nicht, aber wir haben das Thema dezidiert mehrfach mit 2 Netzbetreibern besprochen und das Conclusio und Info war:

Solange die Rueckeinspeisung der zugesagten Rueckeinspeiseleistung (max) entspricht, ist es zulaessig, zumal der NZB nur eine maximalen Rückeinspeisehoehe, jedoch keine dafuer vorgesehenen Zeitpunkt definiert
───────────────

Hast du auch nachgefragt ob das gilt wenn der speicher aus dem netz geladen wurde und nicht von der eigenen pv?

ich habe dazu vom netzbetreiber andere info erhalten (wissentlich dass er es nicht kontrollieren kann woher der strom aus einem Speicher kommt...)
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Wie will mir denn irgendwer nachweisen wie ich meinen Speicher geladen hab ? 🤣
ich hab auch einen Hometrainer hier stehen 🤷🏾‍♀️

dass dir da jeder was anderes erzählt ist auch keine grosse Überraschung ... frag mal 3 Elektriker ob derzeit "Dach voll", Speicher oder doch besser ein Whirlpool die bessere Entscheidung ist 

wünschen können sie sich eh viel, die EVUs ...
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Whirlpool (Wasser) ist ja auch ein Energiespeicher, also also gut Gawan 😃

und wehe du gibst im Formular A38 deines Netzbetreibers nicht korrekt an wieviele LEDs du am Weihnachtsbaum hast und wie oft du in er Woche groß aufs Klo gehst ... dann kommt der Netztechniker und plombiert dir den Zählerkasten zu ... 🙄


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  •  hk16
27.5.2024  (#164)

zitat..
Altromondo schrieb:

──────..
hk16 schrieb: DasFolgende aus der Folie ist die Alternative?

Wie würde das  praktisch funktionieren?

ZB LWP LWP [Luftwärmepumpe] läuft mit 3kw, Herdplatte mit 2 kw, Rest 0.5k. Netzbetreiber reduziert von 6 auf 2 kw - WPWP [Wärmepumpe] und Herd schalten ab? Geht's da und bei der Überschreitung um den Viertelstundenw
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So wie ich das verstehe gehts da nur um Unterschiedliche Preise für unterschiedliche Leistungsbereiche.

Also wenn du einen 4kW Anschluss hast und ein Auto mit 11kW lädst zahlst eine Pönale.


Das wäre Pkt 2.
Pkt 1 klingt, als ob dann bei starker Auslastung nur 2 kw verfügbar sind. Die smartmeter haben ja eine Funktion Leistungsbegrenzung - unabhängig davon, wie funktioniert das? Was passiert mit den Verbrauchern, wenn er auf 2 kw herunterregelt?


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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
27.5.2024  (#165)

zitat..
hk16 schrieb: Pkt 1 klingt, als ob dann bei starker Auslastung nur 2 kw verfügbar sind. Die smartmeter haben ja eine Funktion Leistungsbegrenzung - unabhängig davon, wie funktioniert das? Was passiert mit den Verbrauchern, wenn er auf 2 kw herunterregelt?

Bei Punkt 1 steht:

"Eingeschränkte Leistung: Der Netzbetreiber kann bei Bedarf die Leistung einschränken (zB. zwischen 2 und 6 kW). Für diese nicht garantierte Verfügbarkeit gilt ein vergünstigter Leistungspreis."

Könnte man so verstehen:
Wenn die monatliche Spitze unter 2 kW liegt zahlt man ein vergünstigtes Netzentgelt.
Wenn man aber über die 2 kW auf die vereinbarten 4 kW kommt, zahlt man das normale Netzentgelt.
Wenn man über die 4 kW kommt gilt die Pönale von Punkt 2.


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  •  Magnum2
  •   Bronze-Award
27.5.2024  (#166)

zitat..
hk16 schrieb:

Die smartmeter haben ja eine Funktion Leistungsbegrenzung - unabhängig davon, wie funktioniert das? Was passiert mit den Verbrauchern, wenn er auf 2 kw herunterregelt?

Er kann bei Überschreitung nur abschalten: 

Das Überschreiten einer im Zähler eingestellten und aktivierten Wirkleistungsgrenze (Integrationszeit ist parametrierbar – siehe UC 3.2 und 3.3) führt zur Abschaltung der Kundenanlage. Für den Kunden muss eine sofortige Wiedereinschaltung vor Ort, also direkt am Zähler, möglich sein. 

Aus Oesterreichs Energie
https://oesterreichsenergie.at › ...PDF
Smart Metering Use-Cases

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  •  hk16
27.5.2024  (#167)
Danke - das hab ich über "Leistungsbegrenzung" oÄ nicht finden können. Wenn dann ein größerer Verbraucher sich zuschaltet oder auch nur die PV bei größerem Verbrauch stark abfällt ist also der Strom weg.

Wenn das die e-control für die Haushalte anstrebt wünsche ich ihr politisch viel Spaß...

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