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steuerpflichtiger Arbeitslohn, also annähernd 50 % je nach Steuerklasse. ist auch sehr eigenartig und total unsinnig, aber es ist leider so. Es wäre beim Verbrenner theoretisch genauso, wenn du eine Tankabrechnung (die nicht auf die Firma lautet bzw. direkt mit der Firma abgerechnet wird). "Vergütet der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer tatsächlich angefallenen Treibstoffkosten für ein Elektroauto, liegt somit mangels Auslagenersatz beim Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag zur Deckung der Stromkosten, ohne auf die tatsächlich angefallenen beruflich veranlassten Kosten Bedacht zu nehmen, ist dieser jedenfalls steuerpflichtig (vgl. VwGH 16.01.1985, 83/13/0227; VwGH 21.11.1990, 87/13/0183; LStR 2002, Rz 693). Beim Arbeitnehmer können aber die Stromkosten, welche auf die beruflich gefahrenen Strecken entfallen, im Wege der Veranlagung als Werbungskosten Berücksichtigung finden. Es besteht somit kein Unterschied darin, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Verbrenner-Kfz oder ein E-Kfz zur Verfügung stellt. Vergütet der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer auf eigene Rechnung bezahlten Treibstoffkosten (Stromkosten) liegt kein nichtsteuerbarer Auslagenersatz sondern handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn." d.h. das funktioniert nur über Tank-/Ladekarten, die direkt mit deiner Firma abrechnen. Bei einem Privatfahrzeug ist´s sowieso klar, dass das ein Vorteil ausm Dienstverhältnis und somit auch steuerpflichtig ist. Es gilt aber auch für ein Firmenauto. Der Umweg über die Abrechnung der Wallbox und den damit verbundenen privat vorgestreckten Stromkosten vom zuhause Laden über eine Flottenmanagementlösung (wie zb. die Shell Ladekarte) könnte ev. funktionieren. Damit wäre das umgangen (Shell vergütet dir direkt deine angefallenen Stromkosten und rechnet das dann mit deiner Firma ab, wie bei einer x-beliebigen Tank-/Ladekarte). |
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Du könntest ja auch auf dem Weg zu deinem Kunden oder am Retourweg laden, zb. bei einer Schnelladestation, die´s zur Genüge gibt. Die Leute, die erstmalig ein E-Auto haben, neigen am Anfang sehr oft dazu, dass das Auto immer voll sein soll...das legt sich aber mit der Zeit. Auch, dass man das Auto fast ganz leer fährt, ohne dabei nervös zu werden... |
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Ganz leer soll man ja auch nicht machen - max. 20% - hab ich zumindest öfters gehört/gelesen. |
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Ganz leer (und voll) sollst du das Auto nur nicht (länger) stehen lassen. Als wir vor unserem Y mit dem ID3 auch längere Strecken (nach Italien) gefahren sind, bin ich den auf 4% (16km Restreichweite) runter gefahren. Weil da lädt er dann auch anständig schnell. Also mit dem angebenen Lademaximum. Beil Tesla kannst du das (bedingt) umgehen, dass du die geplanten SuC Stopps einhältst. Da wird zuvor der Akku vorkonfitioniert und auch da erreicht man schnelleres Laden. Da hatte ich bei knapp 30% SoC knapp 230kW Anliegen Mir wäre kein Hersteller bekannt, den du nicht leer fahren könntest/solltest. Eben vorausgesetzt, man lädt im Anschluss auf eben besagte 20% in etwa. |
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Da kannst es also eh wieder von der Bemessungsgrundlage/Steur abziehen... |
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Und damit sollte es unter dem Strich wieder das Gleiche sein, auch wenn der Aufwand etwas höher ist und man damit bis zum Jahresausgleich warten muss! |
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Das wird man nachweisen/belegen müssen...auf jeden Fall mühsam, selbst wenn´s durchgehen sollte. Ev. brauchts auch jemanden, der das juristisch mal durchexerziert, das war ja bis dato noch nicht der Fall. Momantan gibt´s ja lediglich die Sicht/Stellungnahme der Finanzverwaltung. |
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Du gibt es bei deiner Steuererklärung als Werbekosten an. Falls du überprüft wirst (was eh nicht wahrscheinlich ist) solltest du ein Fahrtenbuch haben, Stromrechnung usw. und erklären können, wie die angegeben Werbekosten zustande kommen, das Finanzamt glaubt dir das dann oder nicht, und ich gehe nicht davon aus, dass sie bei ihrer Überprüfung vom Prinzip gegen ihre eigene Sicht/Stellungnahme entscheiden würden (max. evt. dass das Fahrtenbuch nicht glaubwürdig ist, die Berechnung der Stromkosten davon nicht schlüssig usw.). Durch "judizieren" könnte man das nur, wenn das Finanzamt die angegebenen Werbekosten beeinsprucht und da kann man dagegen dann berufen und der Einspruch müsste das Finanzamt mal gegen seine eigene Sicht/Stellungnahme von sich aus mal machen.. |
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Jo eh, das kann aber mühsam werden. Es ist ja in der Regel so, dass Firmenautobesitzer das Auto kostenlos auch privat nutzen können...dafür hast ja bislang Sachbezug (für Verbrenner) bezahlt. Werbungskosten kannst ja nur geltend machen, wenn du sich beruflich aufgewendet hast...stell ich mir bei Privatfahrten mitn Firmenauto schwierig vor...wenn. mans streng nimmt. Ich bezog mein "Durchjudizieren" auf die aktuelle, total sinnlose Situation im Steuerrecht, bestätigt durch die Finanzverwaltung, bzgl. dieser Regelung. Rein logisch macht das ja überhaupt keinen Sinn und ist für die eigentlich positive Sache eines E-Firmenautos total nachteilig. |
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Natürlich kriegst du private Fahrten nicht als Werbekosten abgezogen. Deswegen wird ja auch das Fahrtenbuch notwendig sein. Privatefahrten beim Verbrenner sind ja wiederum Sachbezog, wenn die Firma den Treibstoff zahlt. Ich sehe das Problem nicht, es ist halt andersrum, weil der Treibstoff von dir kommt statt von der Tanke, aber steuerlich letztlich unterm Strich nicht anders behandelt. |
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Der 2.te Absatz lässt sich aus welchem Grund auch immer nicht zitieren. Also auch ich sehe hier kein wirkliches Problem. Du setzt Kosten die Du für den Beruf aufwendest und privat zahlst als Werbungskosten ab. Dafür musst Du halt ein Fahrtenbuch führen, damit dies auch nachvollziehbar ist. Das hatte ich ja ursprünglich mit erhöhtem Aufwand gemeint. Aber unter dem Strich sollte hier kein Nachteil für Dich entstehen. Und jetzt unter uns gesagt, es kann sich ja hier um keine Riesenbeträge handeln. Denn wenn Du 100 kwh im Monat zu Hause lädst sind das selbst heute max. ca. € 35,-. Und wenn Du jetzt sagst Du fährst alles davon für die Firma wird das ja auch nicht ganz der Wirklichkeit entsprechen. Aber ja, man kann aus allem ein Problem machen. |
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Sind die Werbungskosten nicht gedeckelt? |
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Das ist ja genau das "Problem" und die Sichtweise der Finanzverwaltung, um das es hier geht. Den Treibstoff von der Tanke bezahlt die Firma direkt (mit einer Tank- oder Firmenkreditkarte), beim Strom von deinem Privatanschluß wird das dann steuerpflichtig. Es ist eher umgekehrt, das meiste davon wird privat gefahren (der Weg in die Arbeit und zurück zählt auch zu privat). Es gibt aber in ihrer Firma zb. auch Monteure, die bislang zuhause geladen haben und gleich direkt von zuhause zum Kunden gefahren sind...das geht in der Form jetzt auch nicht mehr... Im Gegenteil, wenn dann auch noch der Firmenstandort angefahren wird, gilt das dann trotzdem als Privatfahrt. Ich hab nirgendwo von einem Problem für mich gesprochen, sondern lediglich die steuerliche Situation beschrieben, die eben nachteilig sind. zb. wird man jetzt dann eher nicht mehr den gut vergüteten PV Strom ins E-Auto laden, wennst davon dann noch 50 % Steuern bezahlen mußt. Ja, aber nach unten, es gibt einen Pauschalbetrag von 132 € jährlich, der automatisch bei jedem angerechnet wird. d.h. du mußt da drüber sein und kannst dann die Differenz geltend machen...was aber ohnehin der Fall sein wird, sonst würde man sich das nicht antun... |
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Also ich kenne die Regelung nicht im Detail und habe mich ehrlich gesagt auch noch nie wirklich damit befasst. Aber warum sollte die Fahrt direkt zum Kunden als Privatfahrt gelten? Das der Weg vom Kunden ins Büro bzw. in die Firma dann als Privatfahrt gilt ist ja, zumindest halbwegs logisch, ist ja analog der Regelung beim Kilometergeld. Siehe oben, warum soll das nicht gehen? |
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Die Fahrt zum Kunden ist natürlich keine Privatfahrt. Versetz dich dich in die Lage des Mitarbeiters, der vorher ein Verbrennerauto gehabt hat. Da hat alles die Firma übernommen. Jetzt bekommt er ein E-Auto und zahlt drauf, selbst wenn er einen E-Montagebus hat, den er ansonsten nicht privat nutzt. Die Konsequenz wird sein, dass er zuhause nicht mehr ladet, sondern an teueren Ladestationen bzw. sich eher nicht für ein E-Auto entscheiden wird, wenn er die Wahl hat, wenns dafür keine Lösung gibt. Also nachteilig für die Firma, weil mehr Kosten anfallen, nachteilig für den Mitarbeiter selbst wegen mühsamen Fahrtenbuch führen und Zusatzkosten und vor allem nachteilig für die Umwelt. |
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Dann habe ich das nachstehende falsch verstanden, sorry! Das es aufwändiger ist, das habe ich ja bereits mehrfach geschrieben. Warum aber jetzt Zusatzkosten entstehen sollten und vor allem warum es nachteilig für die Umwelt sein sollte kapier ich nicht wirklich. Aber vielleicht bin ich einfach nur zu dumm, oder ich denke einfach in die falsche Richtung. Aber wenn ich das von seiten des Finanzamts bzw. BMF sehe würde mir auch kein anderer Weg einfallen um halbwegs eine Gerechtigkeit zu schaffen für diejenigen die auf kmGeld Basis fahren bzw. denjenigen die einen Hinzurechnungsbetrag aufgrund eines (Verbrenner)Firmenwagens haben. |
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Weil vorher die Firma die Treibstoffkosten komplett übernommen hat und der Mitarbeiter jetzt den Privatanteil versteuern muß, d.h. es kostet ihm jetzt Geld. Die Konsequenz wird sein, dass die Leute dann eher wieder auf Verbrenner zurückgreifen werden, deshalb nachteilig für die Umwelt. VIele Firmen haben auch nicht die Möglichkeit, dass sie alle Firmenautos am Betriebsstandort parken bzw. laden können, vor allem nicht gleichzeitig. Najo, E-Autos sind zu recht steuerlich begünstigt, das hat nix mit Gerechtigkeit zu tun, das das Finanzamt zu entscheiden hat. Das ist eher ein Relikt ausm Steuergesetz, das eben mit E-Autos nicht gut funktioniert und wahrscheinlich auch keiner bedacht hat. |
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@Alex war keineswegs gegen dich gerichtet, nur gegen die heiße luft e-fuels. es ist sehr mühsam wie viele organisationen von öamtc über brancheninnungen bis zu f(l)achzeitschriften fette lobbybretter bohren mit diesem nichts an lösung für den individualverkehr... in die köpfe wird damit eingepflanzt der einzelne braucht eh nix zu tun, einfach weiter so und warten bis der grüne sprit aus dem zapfhahn fließt... wir er bloß nie. höchsten aus den Porscheeigenen spritapotheken die der neue VW-vorstand exklusiv für die künftigen 911-er fahrer betreiben will... hier eine linksammlung... https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-03/e-fuels-treibstoff-synthetik-nachhaltigkeit-umweltschutz https://www.sueddeutsche.de/auto/synthetische-kraftstoffe-benzin-elektroauto-1.4454765 https://www.spiegel.de/auto/e-fuels-die-riskante-wette-auf-synthetische-kraftstoffe-a-82ffad81-b84e-4ef7-a330-634cdfd1a2f5 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_2020_68_systemvergleich_speicherbarer_energietraeger_aus_erneuerbaren_energien.pdf https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Energie/Wasserstoff/210622_Mythenpapier_E-Fuel.pdf |
@tomsl , danke ||
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ich war/bin der größte benzinbruder überhaupt, liebe mein alteisen, war mit dem 2CV im winter bei -40° am Nordkapp und bin historische 24h rennen gefahren... ich genieße es unglaublich seit 3 jahren an keiner tankstelle mehr gewesen zu sein. der sprit fließt jetzt vom dach. ich habe auch schon einige ladungen zu negativpreisen aus dem netz bekommen... verbrenner sind geil. e-autos sind geiler... und sie können/dürfen auch spaß machen... die wird es geben. oldtimer sind für jahresfahrleistungen und damit co² ausstoß völlig irrelevant. es wird halt dorthin zurückgehen wo Berta Benz bei ihrer rekordfahrt unterwegs war. den sprit dafür hat sie in apotheken gekauft... |
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Hallo speeeedcat, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Mobilität allgemein |
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Weils grad passt: |
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Ja ist sicher fein, aber für den Preis (wenn man ihn denn mal bestellen kann...). Mal sehen |
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