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Wie geschrieben: Akutell NOCH nicht, aber kann ja noch werden. Und genau da könnte der Gutschein eine Rolle spielen. |
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Ich hätte ab "morgen" folgende Möglichkeit: - von variable (5,xx%) auf fix - 10 Jahre 4% - jederzeit Tilgung möglich, jedoch mit 1% Kosten - Vertragsänderungsgebühr 250 Euro einmalig Aktuell sind wir am überlegen ob wir zugreifen, würden aber noch gerne eine spesenfreie Sondertilgung haben... |
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@chrisumi: |
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Da keine Folgekondition fix vereinbart ist wie ich annehme (auch nicht variabel), bist du der Bank ohnehin ausgeliefert. Wenn sie nur um 0,1% bei den "Gutscheinkunden" teurer sind, haben sie das eine 1% bald wieder herinnen. So gesehen wäre das in meinen Augen ein "nice to have", aber keinesfalls ein Entscheidungskriterium. |
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Die variabel verzinste Folgekondition ist freilich auch in jenen Verträgen enthalten und somit vereinbart, die künftig in den Genuss des Zinsjokers kommen. Geht auch gar nicht anders, da die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Verlautbarung Gesamtbetrag, Gesamtkosten und Effektivzinssatz sonst nicht erfüllt werden könnten. An der Fixzinskondition selbst ändert sich nichts - die beträgt bei der Bank Austria genau so 4% für 5Y und 25Y - auch ab 20.11.. |
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Wie soll eine fixe Folgekondition auch vereinbart werden? Man weiß je weder, wann der Kunden potentiell den Joker zieht und in Folge somit nicht, wie die SWAP-Sätze dann ausschauen. Die variable Kondition hingegen ist im Kreditvertrag verbrieft. So gut wie keine Bank bietet mehr die Pönale freie volle Sondertilgungsmöglichkeit an. Das kann maximal in einem stand alone Einzelfall sein, wenn sich 2 oder 3 Institute um einen Top-Bonitäts-Kunden rittern und bei der Kondition das Ende der Fahnestange erreicht ist. Oder durch ein in Kürze erwartetes Erbe oder Hausverkauf. Nur mehr bis zum Jahresende, dann ist diese Aktion vorbei. Anschluss variabel 1,25%, in argumentierbaren Ausnahmefällen ab 1,125%. |
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Das meine ich ja. Wie soll ich ein Angebot (Joker) als sinnvoll bewerten können, wenn ich dann nicht weiß, wie es weitergeht (wenn ich langfristig fix will und mir die variable Konditon egal ist). Man sieht es hier doch ständig, Banken, die mal Top sind, sind dann oft lange konditionell weg vom Fenster. Das kann bei der BA auch sein. Dann kannst den Joker "einheizen". Wie ich geschrieben habe, "nice to have", wenn die Angebote gleich sind, ansonsten würde ich nicht viel darauf geben. Die BA hat laut euren Beiträgen ja auch in der Vergangenheit zwischen Bestandskunden (schlechtere Kondition) und Neukunden (bessere Kondition) im Fixbereich unterschieden. Warum soll das jetzt plötzlich anders sein? |
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Naja, wenn sich die Fixzinskondition innerhalb der Gutschein-Laufzeit verbessert, kann man den Joker ziehen und billiger in eine neue Fixzinsvereinbarung switchen. Ansonsten bliebe man bei der vereinbarten Fixzins-Kondition. Die Geschäftspolitik gibt die Richtung vor. Wenn der Fokus auf Neukunden liegt, wird die Kondition dementsprechend aggressiv ausgelegt werden. Aber auch bei Bestandskunden waren die Konditionen meist recht kompetitiv, wenn auch nicht bestens. |
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dennoch gibt es welche, die das vereinzelt offerieren - hängt von der Bank ab und ist Verhandlungssache gut, prinzipiell ist das Angebot kostenfrei von fix in variabel zu switchen aktuell unvergleich attraktiv. Ob es das Ziel ist, dann variabel weiterzumachen oder wieder fix neu zu vereinbaren, hängt auch von der Zinskurve ab, denn Aber alleine der Umstand, eine kostenlose Switchmöglichkeit in eine variable Vereinbarung zu haben, ist schon mal top. Dass Bestandskunden bei Neuvereinbarungen keine Neukundenkonditionen erhalten, ist kein Bank Austria Spezifikum. Hier hat der Kreditnehmer stets die Möglichkeit zu wechseln. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Naja, eine Vereinbarung was gälte wenn bis 2026 wieder in fix geswitcht wird könnte man schon regeln. Zb 25 Jähriger Swap Satz plus Aufschlag x. Derartige Vereinbarungen trifft man ja auch bezüglich der variablen Anschlussfinanzierung. |
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Genauso ist es. Dafür ist der Bereich fixzins aber zu komplex, nicht eie beim euribor. Für mich bleibt es vorerst ein "werbegag", wir werden sehen wer recht behält. |
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Für die gesetzeskonforme Darstellung des Gesamtbetrages, der Gesamtkosten, der künftigen Rate und insgesamt des Tilgungsplans müsste die Bank dem Kreditnehmer zum Vertragsabschluss darstellen und daher wissen a) zu welchem Zeitpunkt, welcher Betrag von fix in variabel geswitcht wird (die variable Kondition ist ja zu Vertragsbeginn bekannt) und b) zu welchem Zeitpunkt, welcher Betrag von variabel in fix geswitcht wird - so dies aus den genannten Gründen dann überhaupt in seiner Gesamtheit Sinn mach (Thema Zinskurve). Bei Punkt b) haben wir drei Unbekannte, die in einem verpflichtend auszustellenden Tilgungsplan nicht erfasst werden können. |
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So ein Schmarrn. Plangemäß ist z.B. 25 Jahre fix, dann 10 Jahre Euribor + xx Aufschlag. Auch dort wird einfach der heutige Euribor angenommen, obwohl man nicht in die Zukunft blicken kann. Räume ich jetzt dem Kreditnehmer das RECHT ein, während der Laufzeit z.B. in Swap + xx% Aufschlag zu switchen, hat das keinerlei Einfluss auf die Vertragsgestaltung des ersten Vertrages. Beim Switch werden dann die neuen Modalitäten mitgeteilt. Der KN wüsste aber dann, wie er dran ist. Im Prinzip ist dieser "Joker" eine Möglichkeit, wie die Bank ohne Probleme die Umschichtungskosten einrechnen kann und der Kunde kapiert es meist nicht. Erinnert mich an die ganzen Rabattschmähs. Aber da du ja immer recht hast, werde ich hier wohl auch falsch liegen! |
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Bitte den gesamten Text zitieren, um den Kontext zu verstehen: |
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Da bin ich bei dir und das wäre auch wünschenswert, dass die Folgekondition nach Ziehen genau definiert wäre. Aber wer weiß, ab morgen geht's los. Und ich habe noch keinen Gutschein und dessen Ausformulierung zu Gesicht bekommen. |
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richtig, denn da ist der Aufschlag klar kommuniziert und im Tilgungsplan enthalten. freilich - weil ich zum heutigen Zeitpunkt z.B. nicht weiß, welcher Laufzeitenswap künftig zur Anwendung kommen soll (möglicherweise wird der künftig gar nicht angeboten) und in welcher Höhe dieser dann kalkuliert werden soll. Die Darstellung von Rate, Gesamtbetrag, Gesamtkosten, etc. müssen laut Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz für den Verbraucher transparent erfolgen - das ist ja der Grund für die verpflichtende Darstellung der Finanzierungseckdaten. Wenn nun Bank A kalkulatorisch den 25Y SWAP nach Ende der Fixzinsperiode berücksichtigt und Bank B den 15Y SWAP, dann gibt es keine Vergleichbarkeit. Wer schreibt also vor, in welcher SWAP in welcher Höhe berücksichtigt werden soll? Es handelt sich um keinen Rabatt, sondern um eine kostenlose Umstiegsmöglichkeit aus einem bestehenden Vertrag. Zur konditionellen Situation: es geht nicht um Befindlichkeiten - nur um Facts, die der Gesetzgeber vorgibt und an die sich der Kreditgeber halten muss. |
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Tilgungspläne ändern sich aber, z.B. bei jeder Sondertilgung, wenn diese ratenreduzierend zur Anwendung kommt. Oder bei Konvertierung von variabel in fix, von fix in variabel, uswusf. Somit ist es bei der aktuellen Vertragsgestaltung irrelevant, welcher SWAP in den nächsten 36 Monaten einem möglichen (!) Switch zugrunde liegt. Man weiß schlicht und ergreifend gar nicht, ob der Kunde nicht überhaupt in seiner aktuell verbrieften Fixzinskondition bleibt. Wenn es zu einem Ziehen des Gutscheins und somit zu einer Neuausrichtung des Kreditvertrages kommt, wird es einen Sideletter zum Kreditvertrag und auch einen dementsprechenden Tilgungslan NEU geben. |
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alles richtig bei der variablen Anschlusskondition kenne ich den Aufschlag und das Zahlenwerk wird auf Basis des aktuellen EURIBOR kalkuliert. Wer schreibt der Bank nun vor, mit welchem SWAP und in welcher Höhe gerechnet werden soll? Gesamtbelastung, etc. müssen ja danach dargestellt werden, damit der Kreditnehmer vergleichen kann. |
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Ja, niemand kann in die Glaskugel "schauen", aber irgendwie scheint mir das Angebot dennoch attraktiv, sofern ich eine spesenfreie Sondertilgung reinbringe. Des weiteren könnte ich von Fix auf Variable wieder retour, jedoch mit 1% Kosten des Restbetrages. Wie hier schon manche schreiben, scheint der variable Zinssatz eher in der "Höhe" zu bleiben, also unter 4% zu fallen.. |
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Ich darf und will ja keine explizite Empfehlung abgeben, ich wüsste aber, was ich persönlich machen würde 😉. Du verstehst? |
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Umschwenken auf 4% fix, richtig? |
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