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Inflations- und Zinsentwicklung

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
29.4.2024 - 7.1.2025
851 Antworten | 93 Autoren 851
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Die Wahl der Verzinsungsart hat einen wesentlichen Einfluss auf die aktuelle und künftige Zinslast langfristiger Finanzierungen.
Dieser Thread beschäftigt sich mit dem Thema rund um die Entwicklung von Wirtschaft, Inflation, Geld- bzw. Kapitalmarktzinsen und der individuellen Wahl der geeigneten Verzinsungsart für das neue oder auch bestehende, eigene Finanzierungsprojekt.

Ein reger Austausch ist wünschenswert – idealerweise weitestgehend im Sinne der Sache.

von HAR80, sir0x, Muehl4tler, Aurelius

  •  melly210
  •   Gold-Award
22.11.2024  (#741)
@Blabla ja es wird außer bei der Polizei und in der Justiz kaum mehr verbeamtet. Allerdings hat man auch als Vertragsbediensteter einen sehr hohen Kündigunsschutz, Kündigungen gibts da nur theoretisch. Ich bin Vertragsbedienstete an einer großen Universität, und bei uns ist eine Kündigung nur durch Angabe von Gründen, mehrmaligen Warnungen die dem Rektor zur Kenntnis gebracht werden müssen und Genehmigung des Betriebsrats möglich. Letztere gibts aber kaum, da werden fast immer andere Lösungen gefunden. Und selbst bei den paar bei denen der Betriebsrat zugestimmt hat und bei denen das Gewerkschaft oder AK vorm Arbeitsgericht angefochten haben, hat die Uni noch kein einziges dieser Verfahren gewonnen. Kein Witz. Wegen einer Erkrankung wird da garantiert nicht gekündigt, ginge nie durch. Die Pension ist aber schon ASVG.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
23.11.2024  (#742)

zitat..
melly210 schrieb: Und selbst bei den paar bei denen der Betriebsrat zugestimmt hat und bei denen das Gewerkschaft oder AK vorm Arbeitsgericht angefochten haben, hat die Uni noch kein einziges dieser Verfahren gewonnen. Kein Witz. Wegen einer Erkrankung wird da garantiert nicht gekündigt, ginge nie durch. Die Pension ist aber schon ASVG.

Dürfte aber kein Bundesdienst sein, den AK gibt es dort nicht, genausowenig einen Betriebsrat. Kündigung bei Krankheit von mehr als einem Jahr erfolgt amtswegig (§ 24 Abs 9 VBG 1948) https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1948/86/P24/NOR40115541 .

zitat..
speeeedcat schrieb: Richtig, nämlich mit 80% des aktiven Letztbezugs.

Naja, nur bis Geburtsjahr 1955. Von 1955 bis 1975 gibts die Parallelrechnung für Beamte vor 2005 und ab Geburtsjahr 1976 gibt es das Pensionskonto analog ASVG. MW (bin kein Beamter) gibt es für alte Beamte (vor 1976) keine Höchstbeitragsgrundlage für den Ruhegenuss und mit 12,55% auch einen höheren Beitrag.

Somit laufen die alten Pensionsregelungen sowieso aus und junge Beamte haben gegenüber den Vertragsbediensteten und der Privatwirtschaft nur mehr den Vorteil, keine Arbeitslosenversicherung zu bezahlen. 


zitat..
speeeedcat schrieb: Da wird gerne vor Pensionsantritt noch der OStr. oder Hofratstitel mit entsprechendem Salär vergeben, um in die höchstmögliche Besoldungsstufe zu gelangen.

Dann ist es wohl (beim Hofrat zumindest) meist nur der Berufstitel und nicht der Amtstitel, das hat keine Auswirkung auf das Salär. Theoretisch kann man auch einen Oberrat mit der Ruhestandsversetzung bei voller Dienstzeit mit 65 den Amtstitel Hofrat verleihen, wirkt sich aber auch nicht finanziell aus, ist eher für den Grabstein. Und zwischen Oberrat und Hofrat liegen beim Beamten mit entsprechendem Arbeitsplatz gehaltstechnisch Welten.




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  •  melly210
  •   Gold-Award
23.11.2024  (#743)

zitat..
berhan schrieb:

──────..
melly210 schrieb: Und selbst bei den paar bei denen der Betriebsrat zugestimmt hat und bei denen das Gewerkschaft oder AK vorm Arbeitsgericht angefochten haben, hat die Uni noch kein einziges dieser Verfahren gewonnen. Kein Witz. Wegen einer Erkrankung wird da garantiert nicht gekündigt, ginge nie durch. Die Pension ist aber schon ASVG.
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Dürfte aber kein Bundesdienst sein, den AK gibt es dort nicht, genausowenig einen Betriebsrat. Kündigung bei Krankheit von mehr als einem Jahr erfolgt amtswegig (§ 24 Abs 9 VBG 1948) https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1948/86/P24/NOR40115541 .

──────..

Wie gesagt eine große Universität. Und in dem Dokument steht "es sei denn es wurde anders vereinbart". Genau da ist dann die Krux. Theoretisch sind Vertragsbedienstete genau so easy kündbar wie in der Privatwirtschaft. So wars ja auch gedacht. Nur wurde dieser Plan durch 500 000 Ausnahmen, Kollektivverträge Betriebsvereinbarungen etc ausgebootet. 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
26.11.2024  (#744)
Interessant die jüngste Bewegung deutscher 10Y Staatsanleihenrenditen, die durch den kürzlich erfolgen Ausverkauf sogar derart stark gesunken sind, dass sie die laufzeitgleiche SWAP Rendite kurzzeitig sogar überschritten hat. Gewöhnlich ist der SWAP-Spread - also die Differenz zwischen SWAP-Rendite und Staatsanleihenrendite (deutlich) positiv.
Mit der schwierigen wirtschaftlichen Situation und generell den strukturellen Problemen, sind Renditesteigerungen bedingt durch das gesteigerte Renditeverlangen potentieller Anleihenkäufer für neue Emissionen nicht ausgeschlossen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.11.2024  (#745)
Aktualisierung der Markterwartung für den EZB Leitzinssatz bis Ende 2025:


2024/20241127148281.png

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  •  Massy
27.11.2024  (#746)

zitat..
melly210 schrieb:

@Blabla ja es wird außer bei der Polizei und in der Justiz kaum mehr verbeamtet. Allerdings hat man auch als Vertragsbediensteter einen sehr hohen Kündigunsschutz, Kündigungen gibts da nur theoretisch. Ich bin Vertragsbedienstete an einer großen Universität, und bei uns ist eine Kündigung nur durch Angabe von Gründen, mehrmaligen Warnungen die dem Rektor zur Kenntnis gebracht werden müssen und Genehmigung des Betriebsrats möglich. Letztere gibts aber kaum, da werden fast immer andere Lösungen gefunden. Und selbst bei den paar bei denen der Betriebsrat zugestimmt hat und bei denen das Gewerkschaft oder AK vorm Arbeitsgericht angefochten haben, hat die Uni noch kein einziges dieser Verfahren gewonnen. Kein Witz. Wegen einer Erkrankung wird da garantiert nicht gekündigt, ginge nie durch. Die Pension ist aber schon ASVG.

Habt ihr bei euch keine Dienstprüfung? Ich bin VB und um bei uns lernt man das. Es wird nicht mehr pragmatisiert, außer Polizei, Feuerwehr, Justiz und der Magistratsdirektor in einer Stadt mit eigenem Statut. Eine Unkündbarkeitsstellung wie ich sie z.B. habe, bedeutet dass ich dem Beamten "gleich" gestellt bin, jedoch gibt es Unterschiede. Einer davon ist der Krankenstand und die Pension bzw. der Ruhestand des Beamten. Ein Beamter erhält sein Gehalt wie auch der VB von der Stadt, Gemeinde, Land oder Bund wo er tätig ist. Ein Beamter wird jedoch mittels Bescheid in den Ruhestand versetzt und bekommt seine Pension weiterhin von oben beschriebenen, er unterliegt auch keiner Obergrenze. Wenn er 5k Netto Gehalt hat, bekommt der sagen wir 4k im Ruhestand. Ein Angestellter oder VB bekommt eine Abfertigung und deren Pension ist bei 2,5k Netto gedeckelt von der Pensionskasse. Heißt egal ob du 5k verdient hast, in der Pension bekommst maximal 2,5k.
Wenn ein Beamter nun über 1 Jahr krank ist, wird er in den früh Ruhestand geschickt, bei uns hab ich das nun schon 3x erlebt, dass beamte mit knapp über 50 Jahren in den Ruhestand sind, wenn ein VB über 1 Jahr krank ist, gibt es die Entlassung. Also hier ist noch ein Unterschied zu erkennen.
Dann gibt's noch andere Kleinigkeiten wie du es wirklich schaffen kannst als Beamter und VB deinen Job zu verlieren, wenn du z.B. über 1 Jahr verurteilt wirst.

Aber im großen und ganzen ist man beim Staat schon sehr sicher.
Von den Titeln hängt das eigentlich schon direkt mit dem Gehalt zusammen, zumindest in der Verwaltung.
Ein Obersenatsrat ist A8 also die Höchste Stufe des studierten. ein Senatsrat ist A7 also eine Gehaltsstufe darunter, verdient auch so 1k weniger. Ein Amtsrat ist Matura B6 und Oberamtsrat B7. Selbes Prinzip.
Hofrat ist da dann wohl ein eventueller Ehrentitel und hat sonst keinen Vorteil.


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  •  Gemeinderat
27.11.2024  (#747)
Es gibt nicht nur die (rechtskräftige) Verurteilung zu einem Jahr oder mehr, die dann mit dem Amtsverlust einhergeht, sondern es gäbe auch noch die "negative Leistungsfeststellung".

Wer auch immer das zusammenbringt :D

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  •  Massy
27.11.2024  (#748)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Es gibt nicht nur die (rechtskräftige) Verurteilung zu einem Jahr oder mehr, die dann mit dem Amtsverlust einhergeht, sondern es gäbe auch noch die "negative Leistungsfeststellung".

Wer auch immer das zusammenbringt :D

Ja diese Leistungsfeststellungen, da schreibst seitenweise was für ein geiler Kerl du bist, kann ich mich noch erinnern. Blöd ist, dass du ohne überdurchschnittliche nicht in die höchste Gehaltsstufe kommst.


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  •  Gemeinderat
27.11.2024  (#749)
Wie sie das heute handhaben weiß ich nicht (bzw. speziell BDG).

Ich war mit 21 beim Bund beschäftigt und bin dann aber wieder gegangen bzw. habe mich etwas später selbstständig gemacht.

Ja die daz und DAZ :D

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  •  Massy
27.11.2024  (#750)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Wie sie das heute handhaben weiß ich nicht (bzw. speziell BDG).

Ich war mit 21 beim Bund beschäftigt und bin dann aber wieder gegangen bzw. habe mich etwas später selbstständig gemacht.

Ja die daz und DAZ :D

Da ich beides kenne also Privatwirtschaft und nun die VB Seite und viele selbstständige kenne, muss das einem echt liegen. Also da ist VB und Beamter sein wirklich mit Abstand für mich persönlich der Preis/Leistungs Sieger.
6 Wochen Urlaub, alle paar Jahre gratis Kur, ne andere Versicherung und dann verdient jeder das gleiche (Dienstjahre sind entscheidend). Wenn ich also Kollegen anschaue die bissel über 50 sind, 6 Wochen Urlaub haben, dann noch 4k+ Netto bekommen ist das schon für mich ein guter Deal. Zusätzlich dann noch die Arbeitszeit. Also ich hab eigentlich nur eine Anwesenheitspflicht in der Kernzeit von 8:30 bis 11:00. Bin Freitag ab 12:00 weg und die anderen Tage ab 15:00 meistens schon aufm Heimweg. Dann schau ich mir meine Freunde an die bis 17:00 arbeiten und dann voll im Stau absaufen oder die anderen Kollegen mit eigener Firma die sogar am Wochenende arbeiten. Die DAZ ist ja nochmal mehr, da bekommst glaub über 5,5k netto als Maturant derzeit.


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  •  Gemeinderat
27.11.2024  (#751)
Ja, ich kenne alle 3 Seiten:

- Angesteller
- Beamter
- Selbstständigkeit

Wobei ich war Polizist, entsprechend war mein Dienst anders zu sehen und auch kein Verwaltungsjob.

Viele 24h Dienste und nicht familienfreundlich.
Als Angesteller war es nicht weniger Salär, dafür halt klassisches 8-17 (damals war Home Office noch gar kein Begriff und Gleitzeit hat nicht jedes Unternehmen, wobei ich Freitag Mittag gehen konnte, das war auch fein).

Jetzt habe ich zB. nur 12 Gehälter statt 14, dafür bin ich mein eigener Herr, flexibel, verdiene mehr und kann somit sogar familiär Betreuungspflichten managen, für die andere Geld bezahlen müssen.

Natürlich gibts dafür viel weniger Sicherheit, keinen bezahlten Krankenstand, kein 13. 14. Gehalt (grundsätzlich) - dafür tue ich was, was mir gefällt bzw. womit ich mich identifizieren kann.

Kenne aber einige, die neben ihrer Beamtentätigkeit auch noch daneben was machen.
Das war damals aber kein Thema (und auch nicht gerne gesehen in Wirklichkeit).

Ich arbeite in Stunden sicher mehr als ein Angestellter oder Beamter und ja SVS vs. BVAEB usw. oder auch Kur - kannst alles knicken.

Dafür habe ich aber vielfältige Absetzungsmöglichkeiten - Stichwort Firmenauto, Firmenhandy, EDV usw.

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  •  satking
27.11.2024  (#752)

zitat..
Massy schrieb:

 Die DAZ ist ja nochmal mehr, da bekommst glaub über 5,5k netto als Maturant derzeit.

...wenn man sich mit sowas zufrieden geben will als Letztgehalt...


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.11.2024  (#753)

zitat..
satking schrieb: wenn man sich mit sowas zufrieden geben will als Letztgehalt...

😂der Satking haut mal wieder eine Meldung raus, sensationell!

Mich würde ja mittlerweile brennend interessieren, welch geilen Job du hast und wieviel du über 5-stellig netto verdienst.


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  •  thez
27.11.2024  (#754)
würde mich auch interessieren nach den ganzen Meldungen hier immer emoji

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  •  Gemeinderat
27.11.2024  (#755)
Ich gebe mich mit weniger zufrieden und lebe dafür lieber flexibler und vor allem selbstbestimmt(er) (im Tun).

Nur Geld allein löst auch nicht alle Sorgen und Wünsche.

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  •  thez
27.11.2024  (#756)

zitat..
thez schrieb:

würde mich auch interessieren nach den ganzen Meldungen hier immer

Also nicht falsch verstehen, 5,5k sind jetzt nicht Top Top Top aber als Angestellter doch obere Liga. Die die ich kenne die mehr verdienen sind entweder Selbstständig (da ist der Hebel halt ein ganz anderer) oder eben in Management Positionen Abteilungsleiter/Director/VP/SVP/Geschäftsführer und Co.
Problematischer ists eher, dass man diese Gehälter im Beamtentun erst nach gefühlt 30 Dienstjahren erreichen kann.
Da sind die Hebel in der Privatwirtschaft natürlich größer -> da kannst als junger mit 30-35J als Softwareentwickler gleich viel verdienen.


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  •  Benji
  •   Gold-Award
27.11.2024  (#757)
Hatten wir hier nicht vor Jahren (?) einen Fluglotsen der immens viel verdient hatte?

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  •  satking
27.11.2024  (#758)
Hab das alles nur überflogen - aber dachte, dass man als "hoher" Beamter zum Schluss mit DAZ mehr als 5,5k verdienen sollte?!?

Was ich mache/verdiene, tut hier doch überhaupt nix zur Sache.

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  •  Benji
  •   Gold-Award
27.11.2024  (#759)

zitat..
satking schrieb: DAZ

helpts me: WTF ist DAZ?


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  •  satking
27.11.2024  (#760)

zitat..
Benji schrieb:

Hatten wir hier nicht vor Jahren (?) einen Fluglotsen der immens viel verdient hatte?

Habs irgendwo mal erwähnt - der Sohn meiner Nachbarn ist Fluglotse.
Gehalt kann ich mich nicht mehr genau erinnern, weiss nur mehr dass das relativ hoch war. Auch die Arbeitszeiten ganz gut, nur relativ wenig flexibel mit Schichtplänen und Urlaub im Sommer nicht so ganz einfach weil high season.
Das waren so die Schlagworte an die ich mich erinnere.


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  •  satking
27.11.2024  (#761)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
satking schrieb: DAZ
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helpts me: WTF ist DAZ?

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