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Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2023

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.12.2022 - 30.12.2023
960 Antworten | 119 Autoren 960
61
1021
Wie immer um diese Zeit der Themenstart des neuen Thread' s für 2023, Stand 27.12.2022.

Hier zum Nachlesen der 2022er Thread:
https://www.energiesparhaus.at/forum-aktuelle-aufschlaege-hypothekar-kredite-2022/65907

Es soll das Spektrum der Möglichkeiten abgebildet werden. Ausreißer nach unten wird es geben, keine Frage, sollten aber nicht als Regelfall hier angeführt werden.

Angaben wie gewohnt unverbindlich, da eine konkrete Zusage erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch das Risikomanagement der finanzierende Bank erfolgen kann.

Finanziert werden können:

 • Neubau
 • Umschuldungen
 • Haus- und/oder Wohnungskauf
 • sowie Sanierungsmaßnahmen

Die Vorgaben der seit August 2022 gültigen KIM-Verordnung per August 2022 müssen von den Kreditsuchenden erfüllt werden:

https://www.fma.gv.at/fma-erlaesst-verordnung-fuer-nachhaltige-vergabestandards-bei-der-finanzierung-von-wohnimmobilien-kim-vo/

 • Eine maximale Beleihungsquote von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird.
 • Eine Schuldendienstquote von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%).
 • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5%).
 • Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.

Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen.

Mögliche langfristige Best Case ab-Konditionen:

Fixzinsen: 

 • 20J Fix: ab 3,5%
 • 25J FIX: ab 3,5%

Anschlusszinssatz variabel: Aufschlag ab 0,875% zuzüglich 3-Monats-Euribor

variable Zinsen:  

Aufschlag ab 0,875% zuzüglich 3ME. 
   
Allgemeines rund ums Finanzieren, Kreditrechner, FAQ´s zu den gängigen Fragen wie Definitionserklärungen, Sicherheiten, benötigte Unterlagen, Kontaktmöglichkeit, Kreditrechner uvm. werden auf meiner Homepage 
 
https://www.finanzierungsvermittlung.at/

zusammengefasst und erklärt. 

Links für alle wichtigen Versicherungen rund ums Thema Hausbauen:

https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen/43330
https://www.energiesparhaus.at/hausbau/finanzierung.htm

Zum Einlesen, Prämien online-Berechnung und natürlich auch gerne persönlich:
https://www.generali.at/alexander.reinhardt/

In diesem Sinne wieder auf einen regen Austausch hier im Forum, viel Gesundheit und die besten Konditionen für 2023!

von Gemeinderat, Namor1, andreas82, wima82, Cornel

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.2.2023  (#181)
Die 4 Hunderter sind fair, das passt.
Wenn du wieder von fix auf variabel konvertieren willst, sollte es die Konditon dann hergeben, wird die Auflösung der Fixzinsvereinbarung vermutlich 400 € übersteigen, da der Bank dadurch Kosten entstehen (welche sie aber nicht in vollem Ausmaß an den Kunden weiterverrechnen kann).
Das waren in der Vergangenheit durchaus mal 2% an BAG BAG [Bearbeitungsgebühr].

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.2.2023  (#182)

zitat..
speeeedcat schrieb: Wenn du wieder von fix auf variabel konvertieren willst, sollte es die Konditon dann hergeben, wird die Auflösung der Fixzinsvereinbarung vermutlich 400 € übersteigen, da der Bank dadurch Kosten entstehen (welche sie aber nicht in vollem Ausmaß an den Kunden weiterverrechnen kann).

Genau das Gegenteil wird der Fall sein, da die Bank bei Absicherung zu einem vorher weitaus tieferen Zinsniveau und Auflösung dieser Absicherung zu einem jetzt deutlich höheren Niveau einen Gewinn aus dieser Absicherung erzielen wird - geht finanzmathematisch gar nicht anders.

Grund dafür:
Wenn sich die Bank auf der Aktivseite der Bilanz (= Kreditseite) zinsseitig absichern möchte, dann schließt sie einen "Payer-SWAP" ab. Sie zahlt ihrem SWAP-Partner fix (nachdem sie auch vom Kreditnehmer "fix" bekommt) und erhält von ihm "variabel".
Bei steigendem Zinsgefüge (so wie wir es aktuell gesehen haben) steigt der Barwert dieses SWAP naturgemäß. Wenn das Grundgeschäft wegfällt (weil der Kredit "in variabel" geswitcht wird oder überhaupt zurückgezahlt wird), dann ist diese Position für die Bank isoliert betrachtet spürbar im Plus.

Deswegen

zitat..
LiConsult schrieb: Bei steigendem Zinsgefüge wird der SWAP, der für eine mögliche Absicherung eingesetzt wurde naturgemäß mehr wert. Kann somit auch sein, dass gar nichts verrechnet wird.

Wenn der Markt vom jetzigen Niveau "nach unten" drehen sollte, dann sieht es auf der Aktivseite der Bank wieder anders aus, daher:

zitat..
LiConsult schrieb: Bei fallendem Zinsmarkt und entsprechend langer Laufzeit können die Kosten der jedoch weit mehr als 2% ausmachen. Insofern traue ich mich da auch keine generelle Aussage zu machen.

 


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.2.2023  (#183)

zitat..
ChrisBerg schrieb: Ich bin so froh das ich Ende November 2022 Dank @LiConsult noch die 2.6% Fix bekommen habe.

ja - gerade noch rechtzeitig, bevor sich die Notenbankdynamik nochmal verschärft hat 😎


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.2.2023  (#184)

zitat..
LiConsult schrieb: Genau das Gegenteil wird der Fall sein, da die Bank bei Absicherung zu einem vorher weitaus tieferen Zinsniveau und Auflösung dieser Absicherung zu einem jetzt deutlich höheren Niveau einen Gewinn aus dieser Absicherung erzielen wird - geht finanzmathematisch gar nicht anders.

Ja logisch, hab mich vertan, es war ja genau anders rum gemeint😀


1
  •  mi2ke
5.2.2023  (#185)
Herzlichen Dank @speeeedcat und @LiConsult. Ich war der Meinung die dem Kunden zu verrechnenden Kosten wären irgendwo gedeckelt. Aber dann ist das leider nicht der Fall. Womit sich eine Rückschuldung fix->var ev. nicht wirklich vorab rechnen läßt - zumal mir die Bank einen möglichen Vorteil daraus nicht gänzlich zukommenlassen kann (wegen ihren eigenen Kosten).

Ich hab mir jetzt ein paar Varianten durchgerechnet. Wir hatten eigentlich geplant mit dem variablen nach 15 Jahren fertig zu sein (Sondertilgen). Da hat mir nur der Putin leider einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Nach ein paar xls-Simulationen wäre der 4,1% fix doch noch interessent, zumindest wenn uns die BA Sondertilgung zu 20kEUR / Jahr erlauben würde. Standardmäßig haben die doch immer 10kEUR drin (ist das ev. gesetzlich verankert?). Wäre natürlich prima wenn ich 20k oder vielleicht noch besser unbegrenzt reinverhandeln kann. Läßt bei dem Punkt die BA mit sich reden?

Könnte sein dass sich durch die SoTi dann auch VOR Ablauf der vereinbarten Fixzinsperiode zuende ginge - vor allem wenn die KV Abschlüsse so weitergehen. Wie ist da der Usus, läßt man den Kredit mit 1 Euro bis Ende der 20J weiterlaufen oder dreht man ihn doch zu?

Danke für eure Einschätzung!

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.2.2023  (#186)
gerne

zitat..
mi2ke schrieb: Standardmäßig haben die doch immer 10kEUR drin (ist das ev. gesetzlich verankert?).

Die 10k sind im §20 Hypothekar und Immobilienkreditgesetz verankert - für alle heimischen Banken

zitat..
mi2ke schrieb: Wäre natürlich prima wenn ich 20k oder vielleicht noch besser unbegrenzt reinverhandeln kann. Läßt bei dem Punkt die BA mit sich reden?

Im Neukundengeschäft ja (jedoch nicht unbegrenzt, 20k oder mehr sind gewöhnlich kein Thema)- bei bereits aufrechtem Kreditvertrag kann ich das leider nicht beurteilen. Nachdem es zum Thema Sondertilgungen im Bestandsgeschäft gerade bei der Bank Austria sehr unterschiedliche Erlebnisberichte gibt, schließe ich das weder aus, noch garantiere ich das. Klarheit darüber verschafft hier nur eine Anfrage.

zitat..
mi2ke schrieb: Wie ist da der Usus, läßt man den Kredit mit 1 Euro bis Ende der 20J weiterlaufen oder dreht man ihn doch zu?

Das handhabt jeder Kreditnehmer anders - wieso möchtest du EUR 1 für 20Y weiterlaufen lassen?

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.2.2023  (#187)

zitat..
LiConsult schrieb: Das handhabt jeder Kreditnehmer anders - wieso möchtest du EUR 1 für 20Y weiterlaufen lassen?

Ich denke, er möchte die Pönalzahlung vermeiden.
Ich glaube fast, dass 10K nicht erweitert werden bei der Umschuldung. Aber 1% ist verschmerzbar ggü 4.1% Zinslast ✊🏻☺️
 


1
  •  mi2ke
5.2.2023  (#188)

zitat..
LiConsult schrieb:
Die 10k sind im §20 Hypothekar und Immobilienkreditgesetz verankert - für alle heimischen Banken

Super, das ist schonmal gut zu wissen. Meine Verhandlungsposition als Bestandskunde ist ja leider nicht die beste.

zitat..
LiConsult schrieb:
Im Neukundengeschäft ja (jedoch nicht unbegrenzt, 20k oder mehr sind gewöhnlich kein Thema)- bei bereits aufrechtem Kreditvertrag kann ich das leider nicht beurteilen. Nachdem es zum Thema Sondertilgungen im Bestandsgeschäft gerade bei der Bank Austria sehr unterschiedliche Erlebnisberichte gibt, schließe ich das weder aus, noch garantiere ich das. Klarheit darüber verschafft hier nur eine Anfrage.

Danke - bin noch am sonderieren welche Auswirkungen meine Optionen haben, dann spreche ich mit dem Experten bei der BA. Sehe derzeit 3 Optionen:
- aussitzen und im Fall des Falles in echte Probleme kommen wenn wir die 7-8% erreichen - ist zwar derzeit etwas unrealisitisch, aber für genauso unrealistisch hatt ich es vor 3 Jahren gesehen dass die Niedrigzinsphase ein abruptes Ende nehmen wird. Nur wer weiß was den Führern der Weltnationen noch alles so einfällt.
- tw. umschulden -> 50:50
- ganz auf Fix umschulden und in den sauren aber sicheren Apfel beißen.

zitat..
LiConsult schrieb:
Das handhabt jeder Kreditnehmer anders - wieso möchtest du EUR 1 für 20Y weiterlaufen lassen?

Ja genau, meine Idee war, etwaige Strafgebühren zu vermeiden sollten wir trotz den 4,1%  unter 20Y fertig werden.

zitat..
speeeedcat schrieb:
Ich denke, er möchte die Pönalzahlung vermeiden.
Ich glaube fast, dass 10K nicht erweitert werden bei der Umschuldung. Aber 1% ist verschmerzbar ggü 4.1% Zinslast ✊🏻☺️

Ahja guter Hinweis, 1% Pönale fallen dann auf jene Betrag an, der die jährlich erlaubte Sondertilung von 10kEUR übersteigt? Also bei 15k Sondertilung in 2024 -> einmalig 50 Euro?

Danke für eure Hilfe. Die Rafinessen beim Fixzins-Vertrag hatte ich mir nie genau angesehen, da es bislang kein Thema war.

1
  •  Equity
  •   Bronze-Award
5.2.2023  (#189)
Nein, die Pönale fällt dann für die ganzen 15k an, also 150 Euro bzw. im Beispiel 3% effektiv auf den Mehrbetrag. Da kann es lohnen alterniered 10k und 20k pro Jahr sondertilgen (kommt halt auf Zinssatz und Zeitpunkt an).

Aber warum nicht gleich die Laufzeit im Zuge der Änderung verkürzen, dadurch etwas mehr regulär tilgen um mit den 10k zumindest die ersten Jahre auszukommen? 

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.2.2023  (#190)
Genaue Definition der vorzeitigen Rückzahlung:

In der Regel können Kredite mit variablem Zinssatz jederzeit ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen stellt eine Kündigung des Kreditvertrags dar.
Bei Krediten mit fixer Verzinsung darf jährlich ein Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Sollte der bezahlte Betrag höher als 10.000 Euro sein, darf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten verrechnet werden.
Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/bankgeschaefte/2/Seite.750350.html

2
  •  mi2ke
5.2.2023  (#191)

zitat..
Equity schrieb:

Nein, die Pönale fällt dann für die ganzen 15k an, also 150 Euro bzw. im Beispiel 3% effektiv auf den Mehrbetrag. Da kann es lohnen alterniered 10k und 20k pro Jahr sondertilgen (kommt halt auf Zinssatz und Zeitpunkt an).

Aber warum nicht gleich die Laufzeit im Zuge der Änderung verkürzen, dadurch etwas mehr regulär tilgen um mit den 10k zumindest die ersten Jahre auszukommen?

Ja wäre auch eine Überlegung. Nimmt zwar etwas flexibilität aber ist vielleicht die bessere Variante. Muss ich aber fragen ob die BA weniger als 20J Fixzins anbietet. Hab aber dunkel im Hinterkopf dass die BA da nicht so flexibel ist.


1
  •  andi102
  •   Bronze-Award
5.2.2023  (#192)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Genaue Definition der vorzeitigen Rückzahlung:

In der Regel können Kredite mit variablem Zinssatz jederzeit ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen stellt eine Kündigung des Kreditvertrags dar.
Bei Krediten mit fixer Verzinsung darf jährlich ein Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Sollte der bezahlte Betrag höher als 10.000 Euro sein, darf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten verrechnet werden.
Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/bankgeschaefte/2/Seite.750350.html

Das "Gerücht" mit den 10k pönalfrei bei Hypothekarkrediten hält sich hartnäckig, stimmt aber nicht. Folgt man deinen Link, sind folgende Passagen relevant (hier aus dem Gesetzestext, leider ist das ziemlich verwirrend).

Hier erstmal die Erkärung: Das mit den 10k pro Jahr gilt NUR für Kredite, die NICHT grundbücherlich besichert sind. Folglich nicht für hypothekarisch besicherte Kredite. Wenn man das vorab weiß, versteht man auch das Gesetz besser.

Hier die Passage (von https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009367 )

§20 regelt das, hier die relevanten Passagen: 
(4) Bei einem hypothekarisch gesicherten Kredit kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfällig vereinbarten Periode mit festem Sollzinssatz vereinbart werden. Hält der Kreditnehmer die vereinbarte Kündigungsfrist nicht ein, so kann der Kreditgeber für den nicht eingehaltenen Teil der Kündigungsfrist eine Entschädigung nach Abs. 2 erster Satz verlangen; auf diese ist Abs. 2 zweiter Satz nicht anzuwenden.

Hier der erste Satz aus Absatz 2 (der gilt):
(2) Der Kreditgeber kann vom Kreditnehmer eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich unmittelbar entstehenden Vermögensnachteil verlangen.

Hier der zweite Satz aus Absatz 2 (der gilt NICHT):
Dies gilt nicht, wenn
  • 1.

    die vorzeitige Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung aus einem Versicherungsvertrag getätigt wird, der vereinbarungsgemäß die Rückzahlung des Kredits gewährleisten soll,

  • 2.

    die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde,

  • 3.

    der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt oder

  • 4.

    der Kredit in Gestalt einer Überziehungsmöglichkeit gewährt worden ist.



  • Somit gilt die 10k - Regel NICHT

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    •  Gemeinderat
    •   Gold-Award
    5.2.2023  (#193)
    Die Regel nicht, aber wenn mans vereinbart natürlich schon. Also es ist nicht ausgeschlossen (bei der BAWAG bekam ich einen extra Zettel auf dem die 10k pönalefrei bestätigt wurden). 

    1
    •  andi102
    •   Bronze-Award
    5.2.2023  (#194)

    zitat..
    Gemeinderat schrieb:

    Die Regel nicht, aber wenn mans vereinbart natürlich schon. Also es ist nicht ausgeschlossen (bei der BAWAG bekam ich einen extra Zettel auf dem die 10k pönalefrei bestätigt wurden).

    Natürlich, man musste es im regelfall aber dazuverhandeln.


    1
    •  Gemeinderat
    •   Gold-Award
    5.2.2023  (#195)
    Zum Glück war das bei mir nicht der Fall. Ich dachte lange, es sei gesetzlich verankert. 
    Gut, dass ich es schriftlich habe. Aber bei meinem Zinssatz ist sondertilgen eh nicht das große Thema :D 


    1
    •  speeeedcat
    •   Gold-Award
    5.2.2023  (#196)
    Hier ging es aber um eine konkrete BA-Frage 😉.

    zitat..
    Gemeinderat schrieb: Zum Glück war das bei mir nicht der Fall. Ich dachte lange, es sei gesetzlich verankert. 
    Gut, dass ich es schriftlich habe. Aber bei meinem Zinssatz ist sondertilgen eh nicht das große Thema :D 

    Das ist in der Tat gut. Die B...g war da in der Vergangenheit zwar sehr kundenfreundlich und SoTi' s gingen der Regel durch. Niedergeschrieben war da default-mäßig nichts.
    Aber nicht jedes Schrifterl ist a Gifterl😁.




    1
    •  Gemeinderat
    •   Gold-Award
    5.2.2023  (#197)
    Und @andi102 hat die Situation auch allgemein dargestellt - was richtig und wichtig ist. Denn immerhin gibts damit keinen Rechtsanspruch bei hypothekarisch besicherten Krediten und um die geht es hier ja im Allgemeinen. 
    Ansonsten stimme ich zu.
    Bin mit der BAWAG sehr zufrieden.


    1
    •  LiConsult
    •   Gold-Award
    5.2.2023  (#198)
    Ganz einfach:

    Nachdem die Pönaleregelung im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz verankert ist, gilt diese natürlich für hypothekarisch besicherte Kredite - steht auch in §1: Dieses Bundesgesetz regelt ... bestimmte Gesichtspunkte von Verbraucherkreditverträgen und anderen Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern, wenn diese Verträge entweder an einer Liegenschaft oder einem Superädifikat besichert werden ...

    §20 (2) sagt, dass dem Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eine angemessene Entschädigung zusteht jedoch dies nicht gilt, wenn die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde.

    Somit gilt im Umkehrschluss diese Regelung nicht, wenn es sich um einen variablen Zinssatz (= kein fester Sollzinssatz) handelt - und gilt daher, wenn ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde und (3) der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt.

    1
    •  HAR80
    5.2.2023  (#199)
    Bei §20 Abs 4 geht es um die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist (innerhalb der Fixzinsphase, normalerweise max 6 Monate) und nicht um die vorzeitige Teiltilgung. Was unter Kündigung zu verstehen ist steht im Abs 1: "Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen gilt als Kündigung des Kreditvertrags." Im Satz davor wird zwischen Teil und Rückzahlung zur Gänze unterschieden ...

    Für die Teiltilgung stehen in Abs 2 und Abs 3 die Regeln. Vorzeitig dürfen ohne Pönale pro Jahr beim Fixzins 10.000€ getilgt werden - § 20 Abs 2 Z3 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz. 

    1
    •  andi102
    •   Bronze-Award
    5.2.2023  (#200)

    zitat..
    LiConsult schrieb:

    Ganz einfach:

    Nachdem die Pönaleregelung im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz verankert ist, gilt diese natürlich für hypothekarisch besicherte Kredite - steht auch in §1: Dieses Bundesgesetz regelt ... bestimmte Gesichtspunkte von Verbraucherkreditverträgen und anderen Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern, wenn diese Verträge entweder an einer Liegenschaft oder einem Superädifikat besichert werden ...

    §20 (2) sagt, dass dem Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eine angemessene Entschädigung zusteht jedoch dies nicht gilt, wenn die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde.

    Somit gilt im Umkehrschluss diese Regelung nicht, wenn es sich um einen variablen Zinssatz (= kein fester Sollzinssatz) handelt - und gilt daher, wenn ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde und (3) der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt.

    Ich verstehe jetzt nicht ganz, worauf du hinaus willst, aber wenn man den ganzen Satz im Gesetz liest: ..wenn diese Verträge entweder an einer Liegenschaft oder einem Superädifikat besichert werden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von Eigentumsrechten an einer unbeweglichen Sache oder einem bestehenden oder geplanten Superädifikat bestimmt sind (Anmerkung: ... und somit nicht grundbücherlich sichergestellt sind).

    Bedeutet das, es gibt im Grunde genommen folgende Varianten (ich vereinfache jetzt etwas):

    Grundbücherliche Sicherstellung, Verwendungszweck egal, die 10k pro Jahr pönalefrei gelten nicht (variabel kann man ankündigen mit der 6-Monats-Frist, fix zahlt man die Pönale immer)

    Kredit für den Erwerb einer Immobilie (+Erhaltung Eigentumgsrecht,...): Wenn der Kredit NICHT grundbücherlich sichergestellt ist, gelten die 10k pönalefrei pro Jahr. Wird selten der Fall sein, ist aber so. Könnte mir das z.B. bei einer Auszahlung an den weichenden Ex-Partner nach einer Scheidung vorstellen, wenn die Bonität passt. Oder bei Immobilienkäufen, wenn man sehr viele Eigenmittel hat und die Bank den Kredit blanko vergibt.


    1
    •  Gemeinderat
    •   Gold-Award
    5.2.2023  (#201)
    Also gilt es DOCH - weil ja das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz gilt?

    1


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