|
|
||
Für die Ostregion gibt es noch für 30J fix 3,25% - vollständige Einreichunterlagen und top-Bonität vorausgesetzt. Deadline: Ende März. |
||
|
||
stimmt
|
... und das sogar ratingunabhängig. Ab April gibt es dann ein neues Marktsatzschema mit voraussichtlich ab 3,4% in diesem Segment ||
|
||
Hallo zusammen. Habe folgende Angebote vorliegen und bin mir nicht sicher, ob diese gut sind. Angebot 1 Kaufpreis 260.000,- € Kaufnebenkosten 26.000,- € Gesamtkosten 286.000,- € Eigenmittel 150.000,- € Finanzierungsbedarf 136.000,- € Produkt Hypothekarkredit fix Auszahlungsbetrag: 136.394,- € Zzgl. Finanzierungsnebenkosten Eintragungsgebühr Grundbuch (Hypothek) 2.045,- € Bearbeitungsentgelt Bank 2.840,- € Weitere Finanzierungsnebenkosten (wie Schätzgebühr, Beglaubigungskosten, etc.) 722,- € Kredit- / Darlehensbetrag 142.000,- € Laufzeit 120 Monate Verzinsung während Fixzinsphase: 3,300 fix %, Zinsbindung fix für 5 Jahre Verzinsung nach Fixzinsphase: Zinsbasis 3-Monats Euribor, Zinsaufschlag 0,850 % Gesamtrate monatlich, inkl. Kontoführung 1.402,62 € Gesamtrate nach Ablauf der Fixzinsphase, inkl. Kontoführung 1.408,72 € (voraussichtlich) Gesamtbelastung 168.680,42 € Effektiv Zinssatz 4,375 % Anmerkung: Aktionszinssatz bis 31.03.! Kostenlose Sondertilgungen jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Angebot 2 Kaufpreis 260.000,- € Kaufnebenkosten 26.000,- € Gesamtkosten 286.000,- € Eigenmittel 150.000,- € Finanzierungsbedarf 136.000,- € Produkt Hypothekarkredit fix Auszahlungsbetrag 136.887,- € Zzgl. Finanzierungsnebenkosten Eintragungsgebühr Grundbuch (Hypothek) 0,- € (hier fehlt der Wert, dürften etwa 2.000€ sein) Weitere Finanzierungsnebenkosten (wie Schätzgebühr, Beglaubigungskosten, etc.) 112,- € Kredit- / Darlehensbetrag 137.000,- € Laufzeit 120 Monate Verzinsung während Fixzinsphase 3,600 fix %, Zinsbindung fix für 10 Jahre Verzinsung nach Fixzinsphase: Zinsbasis 3-Monats Euribor, Zinsaufschlag 1,150 % Gesamtrate monatlich, inkl. Kontoführung 1.364,38 € Gesamtbelastung 163.726,07 € Effektiv Zinssatz 3,667 % Anmerkung: Eröffnung eines Verrechnungskontos für Einzug der Kreditrate vorausgesetzt. Kosten ca. €19/Quartal. Kostenlose Sondertilgungen bis zu €10.000,- pro Jahr möglich. Was sind die derzeitigen Fixzinsen für 5J und 10J? Würde eher zu Angebot 1 tendieren, da hier vorzeitige Rückzahlungen in unbegrenzer Höhe möglich sind. Kann man hier noch etwas am Fixzinssatz 3,3% z.B. 3,2% machen? Kann man hier noch etwas an der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] (derzeit 2%, geht hier 1% oder 1,5%) machen? Unter der Annahme, dass ich jährlich ca. 18-22.000€ Sondertilgung vornehmen kann, wäre Angebot 1 besser? Müsste es noch diese, spätestens nächste Woche abschließen laut Vermittler, da nur noch bis 31.03. gültig. P.S: Top-Bonität, Einkommen ca. 4800€ netto pM, Finanzierung alleine. Danke und beste Grüße |
||
|
||
Hallo u488284, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
Momentan sieht es österreichweit gültig so aus:
Möglich, dass die eine oder andere Lokalbank noch ein günstiges Rest-Kontingent offen, hat, siehe mein Posting weiter oben. Es kommt halt auf deine Markteinschätzung und deinen Risikoappetit an: 10J fix sind halt 5 Jahre länger als 5J fix. 😉 Bei deiner angenommenen SoTi-Rate würde ich persönlich eher den kurzfristigen Fixzins wählen, weil nach 5 Jahren Fixzinslaufzeit nur mehr ein recht kleiner Kreditbetrag stehen bleibt. LG |
||
|
||
wenn du deine Eigenmittel etwas reduzierst, und mit dem Kreditbetrag über 150.000 kommst, so wären im günstigen Fall (Annahme Immobilienkauf) aktuell 5Y fix mit 3,09% und 10Y fix mit 3,45% zu bekommen. eindeutig ja, da du bei Einhaltung deiner Sondertilgungsambitionen alleine dadurch nach in knapp 7 Jahren mit dem Kredit "fertig" bist und die teurere 10 jährige Fixzinsperiode gar nicht benötigst. |
||
|
||
Update zu meinem Umschuldungspost: Volksbank mit dem 2,6er Zinssatz hat abgelehnt weil nur an einer 100% Umschuldung interessiert. Ich gebe meine 1% fix im ersten Rang bei der BA aber nicht auf. Hat noch jemand der Experten hier eine Idee welche Bank Umschuldung des variablen im 2. Rang akzeptiert und solche Geschäfte auch aktiv angehen will? Oder ist das einfach ein total uninteressantes Geschäft für die Banken? LTV und DSTI sollten kein Problem darstellen, es geht eigentlich nur ums "wollen" des 2. Ranges. Andere Frage: Würde die BA dann wenn der variable mit ~215k€ umgeschuldet wird auf eine andere Bank die GB Eintragung im 1. Rang anpassen? Aktuell sind da 412k im GB, offen wären für den Fixzins dann noch <190k€ also würde ich mir auch nicht mehr als 200k im GB von der BA erwarten. |
||
|
||
ja, wie erwähnt habe das auch schon von anderen Sektorinstituten in den Bundesländern gehört - mit der April-Anpassung dann endgültig. Das Thema ist der Belehnwert unter Berücksichtigung der Vorlast (= Hypothek der Bank Austria). Das vermutlich (wiederausnutzbare) Höchstbetragspfandrecht steht aktuell in voller Höhe als Last im C-Blatt (obwohl natürlich der offene Kreditbetrag aufgrund der Rückzahlungen schon deutlich tiefer sein kann). Damit eine weitere Bank den variablen Teil umschulden und finanzieren kann, müsste der Belehnwert trotz Vorlast ausreichend sein, um eine 120%ige Sicherstellung des Kreditbetrages zu gewährleisten. Dazu wäre es dann notwendig, das Pfandrecht der Bank Austria entsprechend dem Umschuldungsbetrag zu reduzieren - dies produziert natürlich auch Gerichtsgebühren (für die Neueintragung des Pfandrechtes bei der BA). Wenn sich diese damit einverstanden erklärt, dann wäre es für eine weitere Bank natürlich eine Möglichkeit, sich mit einer Finanzierung auseinanderzusetzen. Sie wird nicht müssen, jedoch wäre das ein logischer Schritt. Wichtig bleibt für die BA natürlich die volle materielle Besicherung. Die "Anpassung" des Pfandrechtes erfolgt wie erwähnt über die Löschung der "alten" Hypothek und einer Neueintragung im Grundbuch (inkl. Gerichtskosten 1,2% des Pfandbetrages). |
||
|
||
Ja das Thema Grundbuchänderung und die entstehenden Kosten sind mir bewusst. Könnte trotzdem attraktiv für uns sein. Kennst du Banken die den 2. Rang machen und wie schätzt du die Änderung der GB Eintragung der BA ein? Das wäre ja wohl das mindeste, das anzupassen wenn bei dieser Bank nurnoch <200k offen sind dann und sie aktuell mit 412k drinnen stehen? |
||
|
||
ja Eine Sicherheitenreduktion bedarf stets einer Begutachtung und eines Bewilligungsprozesses. Freilich - rein vom Zahlenwerk her sollte das auch funktionieren und wäre wie erwähnt "logisch". Vorgreifen kann ich der Bank dennoch nicht. Am besten mal dort anfragen. |
||
|
||
Ja, die BA😌. Sonst hatte ich das noch bei keinem anderen Institut. Anfrage dazu bereits gestellt? Nur dann weißt du es mit Gewissheit? |
||
|
||
entfällt nicht die Eintragungsgebühr von Eigentums- und Pfandrecht seit 03.24? https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html Oder ist da was anderes gemeint? |
||
|
||
wenn die Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nach dem GGG vorliegen, dann entfällt diese. Das weiß die finanzierende Bank jedoch bei Anbotslegung nicht - daher steht der Wert dort. |
||
|
||
Und die 10.000 pa Tilgung bei Fixzins, sind die nicht auch gesetzlich geregelt? Beim letzten Infogespräch mit dem Kreditberater der Bank meinte der das wäre zu verhandeln. Und von einer Befreiung der Eintragungsgebühr wusste er auch nichts. |
||
|
||
ja - §20 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009367&FassungVom=2024-02-25&Artikel=&Paragraf=20&Anlage=&Uebergangsrecht= mit dem Gesetzgeber lässt es sich nicht gut verhandeln Der Fachkräftemangel erfasst offenbar auch den Banksektor immer stärker |
||
|
||
Alex, kannst du dazu was für mich in Erfahrung bringen? Bist ja näher als ich via "normalem Support"? Wenn ja ruf ich dich morgen gerne mal an! Gerne auch wegen Umschuldung bei BA aber die werden wohl nicht ihren eigenen Kredit umschulden oder?? |
||
|
||
bei einem Verzinsungswechsel innerhalb der eigenen, kreditgebenden Bank wird per se nichts umgeschuldet, es ändert sich lediglich die Verzingsungsart - im konkreten Fall von variabel in fix. |
||
|
||
😁 Hallo thez! Die interne Umstellung auf Fixzins ist in deiner Bank-App selbst zu beantragen. Das sollte mit ein paar wenigen Klicks zügig vonstatten gehen. Tagesaktuell heute wären das bei 10J FIX: 3,59% 20J FIX: 3,69% Ein 25J Fixzins ist nicht möglich. Spesen dafür einmalig: 400 €. Wenn du deinen variablen Teil zu einer anderen Bank umschuldest, hast du das Recht auf eine Teillöschung der Eintragung im GB, sprich die GB-Eintragung wird reduziert. Das ist quasi eine Bringschuld, den Prozess dazu musst du initiieren. Auflage: der bestehen bleibende Fixzinsteil muss aber zu 120% besichert sein bzw. bleiben. An Kosten fällt die Löschungsgebühr an, so um den Dreh 300 bis 400 Euro. Alles klar? LgA |
||
|
||
Konditionenupdate Neukundenaktion: ab dem 24.03.2025 legt die ... einen neuen 25-jährigen Fixzinskredit mit Konditionenbonus ausschließlich in Verbindung mit einem Gehaltskonto auf. Konkret bedeutet das einen Fixzinssatz für 25 Jahre mit Gehaltskonto: 3,48 % statt 3,65 % p.a. Die Kontoführung für das neue Gehaltskonto ist dabei für die gesamten Kreditlaufzeit gratis. Voraussetzung ist, dass die Kreditrate vom neuen Konto abgebucht wird und dieses als Gehaltskonto geführt wird. Für diese Sonderkondition steht nur ein begrenztes Volumen zur Verfügung. |
||
|
||
Hallo Experten. Fällt die Grundbuchseintragungsgebühr auch an wenn ich eine bestehende Höchstbetragshypothek im Rahmen einer Umschuldung auf eine Fremdbank übertrage? und kommen da noch andere öffentliche Gebühren hinzu? Dass Bearbeitungsgebühren usw seitens der Bank anfallen ist mir klar. Danke |
||
|
||
Ja, die GB-Eintragung fällt bei einer Umschuldung an. Zusätzlich ein paar Gebühren wie Schätz- und Legalisierung, Kosten für Beglaubigung durch Notar und meist 1% Pönale wegen vorzeitiger Auflösung. BAG und/oder Vermittlungsgebühr. |
||
|
||
was meinst du mit "auf eine Fremdbank übertragen"? Wenn damit die Umschuldung im Rahmen einer Forderungseinlösung gemeint ist (i.e. neue Bank übernimmt 1:1 die Forderung der alten Bank - und auch das bestehende Pfandrecht), dann ändert sich im Grundbuch nichts - somit fallen auch keine Gebühren an. Sollte sich die neue Bank jedoch mit einem neuen Pfandrecht eintragen wollen, so löst das freilich auch Gerichtsgebühren aus. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]